…dieser Teil fließt nicht einem beschränkt Steuerpflichtigen zu. Wird in einem derartigen Fall dennoch ein Steuerabzug von den österreichischen Veranstaltern vorgenommen, müsste dieser im Rückerstattungsweg nach § 240 BAO wieder rückgängig gemacht werden. Eine Anrechnung solcher zu Unrecht einbehaltener Abzugsbeträge im Veranlagungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen…
…Ausdruck "zu Unrecht einbehaltene Steuer" bezieht sich auf jene Rechtsfolge, die sich in Zusammenschau von inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht ergibt. Ein Steuerrückerstattungsverfahren findet sonach nach der ständigen Praxis der Finanzverwaltung auch dann statt, wenn der Steuerabzug zwar nach den Vorschriften des inländischen Rechtes "zu Recht…
…Besteuerungsberechtigung belässt. Griechenland steht auf dem Standpunkt, dass diesfalls der österreichische Abgabepflichtige eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Abzugsbeträge in Griechenland beantragen muss. Wurde daher vom griechischen Kunden eines österreichischen Unternehmens, das Kristalllusterreinigungen in Griechenland vornimmt, von den Reinigungsentgelten eine 20%ige Abzugssteuer einbehalten, dann…
…dass die Vorteile des DBA-USA zu Unrecht in Anspruch genommen worden sind, dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf…
…des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15…
…Österreich beibehalten wird und folglich die Besteuerungsrechte an den Einkünften nicht in Deutschland sondern bei Österreich liegen. Das DBA-Deutschland vermag daher im vorliegenden Fall nicht die Besteuerungsrechte Österreichs zu beschränken, wenn die Ansässigkeit in Österreich beibehalten wird. Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 19.9…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…
…nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA…
…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…
…RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind indessen noch zwei weitere Aspekte mitzuberücksichtigen. Einerseits bedarf es einer grenzüberschreitend akkordierten Abkommensauslegung zu der Frage, ob Arbeitgeberzahlungen für die Überlassung einer Dienstnehmererfindung, die …