…als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen Unterschiede gegenüber dem "Soll-System" des Betriebsvermögensvergleiches zeitigen als differierende zeitliche Zuordnungen von Gewinnbestandteilen. Kursgewinne und Kursverluste müssen…
…für Auslandsprämien, die als Sonderzahlungen der in Rumänien erbrachten Arbeitsleistung zuzurechnen sind und die daher auch für die steuerliche Erfassung in Rumänien offengelegt worden sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist…
…dann ist mit Aufnahme der Lehrtätigkeit im fünften Semester die Zweijahresfrist überschritten worden, wodurch Steuerpflicht für sämtliche Gehaltsbezüge ab dem Wintersemester 2011/12 eingetreten ist. Übersteigt der zeitliche Abstand zwischen zwei semesterbezogenen Lehraufträgen den Zeitraum eines Semesters, dann wird aber nicht mehr von einer Hemmung…
…Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als sie die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben…
…Dividenden) sondern dem Artikel XVIII (Veräußerungsgewinne) des Abkommens zuzuordnen. Diese letztgenannte Bestimmung steht der steuerlichen Erfassung von Beteiligungsveräußerungen und damit auch der Erfassung des Liquidationsgewinnes auf Gesellschafterebene nicht entgegen. Sollte indessen der Übergang der Vertriebsrechte in zeitlicher Hinsicht bereits vor Beginn der Liquidation anzusetzen sein…
…das Besteuerungsrecht zwischen Österreich und Deutschland aufgeteilt werden; gegen eine Aufteilung der Bezüge nach der zeitlichen Aufenthaltsdauer in den beiden Staaten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen, dem gemäß dem DBA-Ö/Frankreich lediglich…
…183-Tage-Berechnung wird durch die Anwendbarkeitsdauer des DBA-Ö/Deutschland nicht berührt. Es ist unerheblich, ob die Deutschland-Entsendung im zeitlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens 183 Tage überschritten hat; entscheidend ist einzig und allein, ob dies im Kalenderjahr 2000 geschehen ist. Behält der Dienstnehmer nach…
…Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht nur dann, wenn die Rechte in…