…nur maximal 3 Wochen an der Baustelle aufhält und insgesamt nur 3 Monate in der Schweiz anwesend ist. Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben werden. In diesem Fall bleiben gemäß der österreichisch-schweizerischen Verständigung vom 10…
…muss es bei Anerkennung einer Arbeitsvergabe in zeitlich getrennten Abschnitten unerheblich bleiben, welche Arbeiten an dem Projekt im ersten und welche im zweiten Abschnitt ausgeführt werden. Montage Projekt "KK": Befand sich die österreichische Firma im Zeitraum 29.09.1999 bis 31.08.2000 auf der…
…solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451, EAS 2298, EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das…
…einer österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 (SWI 1991, 197) bei der Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen) die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht bleiben. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Die österreichisch-schweizerischen Verständigungsgespräche vom 10. Dezember 1999 betreffend die Arbeitsvergabe in "Baulosen" sind allerdings im gegebenen Zusammenhang nicht einschlägig. Damals wurde vereinbart: "Werden Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben, bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht" (AÖF Nr. 34/2000)…
…klar, dass witterungsmäßigen Bauunterbrechungen keine fristhemmende Wirkung zukommt. Es ist wohl richtig, dass in einer österreichisch-deutschen Verständigung festgelegt wurde, dass dann, wenn Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten (in "Baulosen") vergeben wurden, die arbeitsfreien Zwischenzeiten außer Betracht bleiben. Dieser Fall liegt aber nicht vor, wenn…
…die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Die ortsbezogene Einrichtung fordert den Bestand einer festen Geschäftseinrichtung (örtliches Element), die dauerhafte Verfügungsmacht über diese (zeitliches Element) und die dortige Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens (funktionales Element). Bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt…
…dass dann, wenn nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten, also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…