…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…
…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…
…im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche…
…die Vergütungen wären gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 14 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen und unterlägen in Frankreich der Besteuerung. Artikel 17 des Abkommens teilt im Fall von Künstlern das Besteuerungsrecht ungeachtet des Umstandes Österreich zu, ob ein Dienstverhältnis oder ein Werkvertrag…
…Bescheinigung ausstellt. Wird den zum Steuerabzug in Österreich Verpflichteten die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-D1) und eine Bescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen (Kopien sind ausreichend) vorgelegt, werden die in Österreich zum Steuerabzug Verpflichteten auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland den Steuerabzug unterlassen können; eine…