…vorbereitenden oder Hilfstätigkeiten, gilt sie jedoch gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA nicht als Betriebsstätte. Für die Beurteilung, ob eine Hilfstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit…
…wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung an sich "einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht". In der Literatur wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen…
…wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen…
…zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher…
…1 Z 1 EStG 1988. Dieser Steuerabzug fällt unabhängig davon an, ob der Künstler die vertragsgegenständliche Tätigkeit im In- oder Ausland ausübt, weil diese Tätigkeit offensichtlich von dem inländischen Opernhaus "verwertet" wird. Denn die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im…
…Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte nach seinem Zuzug nach Österreich aus…
…Tätigkeiten der T-GmbH zu keiner Betriebsstätte in Österreich. Die im OECD-MA idF 2017 enthaltene Anti-Fragmentierungsregelung (Art. 5 Abs. 4.1 OECD-MA) ist im Verhältnis zu Deutschland mangels Umsetzung im konkreten DBA nicht anwendbar. Auch wäre diese nur in Hinblick auf vorbereitende…
…Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Prüfung der Versicherungsanträge auf Vollständigkeit und elektronische Erfassung im System, Vorbereitende Arbeiten für die…
…und Geschäftsplanung) ausgeübt werden. Da der zentrale Unternehmensgegenstand in der bloßen Vermittlung, Vorbereitung und sonstigen Unterstützung der Exporttätigkeiten liegt, können die vorgenannten Aktivitäten nicht als bloße Tätigkeiten "vorbereitender Art" oder als "Hilfstätigkeiten" im Sinn von Art. IV Abs. 3 gewertet werden, die keine Betriebstätte entstehen…
…EAS 1051, EAS 1682, EAS 1688. Sollte sich hingegen die Tätigkeit des Konzernmitarbeiters lediglich auf eine Produktbewerbung beschränken (zB potentielle österreichische Kunden werden über die Qualität und Einsatzfähigkeit der Veranlagungsprodukte informiert, erhalten Werbebroschüren und werden darüber unterrichtet, wie sie die Produkte direkt bei der deutschen…
…Gesellschaft erwerben können), dann könnte eine solche Form der bloßen vorbereitenden Geschäftsanbahnung noch nicht als Ausübung einer Verkaufsvollmacht (im weiten Sinn des Artikels 5 Abs. 5 DBA-USA) angesehen werden. Bei der Beurteilung, ob der Tätigkeitsablauf der Konzernmitarbeiter so zu werten ist, dass für die…
…Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-Indien lediglich Tätigkeiten ausgeübt werden, die "vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen", würde auf der Ebene des Abkommensrechtes - jedoch nicht auch auf der Ebene des innerstaatlichen Rechtes - die Betriebstätteneigenschaft entfallen. Dies wiederum hätte zur Folge…
Tritt ein italienisches Kammerorchester bei einem österreichischen Konzert auf, dann unterliegt die hierfür gezahlte Vergütung grundsätzlich dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Dieses österreichische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 17 des DBA-Italien bestätigt. Wird nun die Vergütung in der Weise aufgesplittet, dass bei dem aufgeführten Werk…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…