…behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden können. Entsendet die britische Kapitalgesellschaft einen ihrer Arbeitnehmer nach Österreich…
Der in § 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung…
…vollinhaltlich Deckung findet (siehe EAS 1682, EAS 1866, EAS 1884). Würde der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche…
…mittelbar überwiegend beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen "beteiligt" sind. Der Begriff der "Beteiligung" wird hiebei in gleicher Weise zu interpretieren sein, wie der gleichlautend in § 10 Abs. 1 KStG verwendete Ausdruck. Eine Beteiligung im Sinn von § 10 Abs. 1 KStG setzt grundsätzlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung voraus…
… 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht zu (kein Konnex mit einer Know-How-Überlassung). Der Gerichtshof, dessen Entscheidung sich auf die Beschwerdepunkte zu beschränken hatte, geht jedenfalls nicht auf die Rechtsfrage der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988…
…Künstler" im Sinn der genannten DBA-Bestimmung anzusehen sind. Zwar bezieht sich der im englischen Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098); dies allerdings nur dann…
…über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt. Die Gründerrechte in der Anstalt werden in den Veröffentlichungen mit den Rechten der Aktionärsversammlung in der AG als vergleichbar angesehen. Sie können ganz oder teilweise…
…Die Tätigkeit der österreichischen Importeure und Händler ist - sofern es sich um verbundene Unternehmen handelt - im Wege einer fremdvergleichskonformen Vertriebsmarge abzugelten. Die österreichischen Importeure und die Einzelhändler verfügen allerdings betreffend die mobilen Online-Services und die Freischaltung zusätzlicher Hard- und Softwarekomponenten über keine rechtliche Abschlussvollmacht…