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8 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
EAS 161Konzerninterne Untervermietung eines inländischen Gebäudes durch eine britische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/55/1-IV/4/9222.09.1992

…behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden können. Entsendet die britische Kapitalgesellschaft einen ihrer Arbeitnehmer nach Österreich…

EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

Der in § 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung…

EAS 2988DBA-Vertreterbetriebstätte versus "ständiger Vertreter"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1922-IV/4/200823.07.2008

…vollinhaltlich Deckung findet (siehe EAS 1682, EAS 1866, EAS 1884). Würde der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche…

EAS 1076Auslandsdividendenbezug durch eine inländische Tochtergesellschaft einer niederländischen Stiftung mit belgischen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9726.05.1997

…mittelbar überwiegend beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen "beteiligt" sind. Der Begriff der "Beteiligung" wird hiebei in gleicher Weise zu interpretieren sein, wie der gleichlautend in § 10 Abs. 1 KStG verwendete Ausdruck. Eine Beteiligung im Sinn von § 10 Abs. 1 KStG setzt grundsätzlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung voraus…

EAS 3228Steuerabzugspflicht bei Zahlungen an ausländische freiberuflich tätige Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1162-IV/4/201114.07.2011

… 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht zu (kein Konnex mit einer Know-How-Überlassung). Der Gerichtshof, dessen Entscheidung sich auf die Beschwerdepunkte zu beschränken hatte, geht jedenfalls nicht auf die Rechtsfrage der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988…

EAS 3115Gastronomische Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung mit medienbekannten Köchen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3395-IV/4/200915.01.2010

…Künstler" im Sinn der genannten DBA-Bestimmung anzusehen sind. Zwar bezieht sich der im englischen Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098); dies allerdings nur dann…

EAS 2835Veräußerung der Gründerrechte an einer liechtensteinischen Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200725.04.2007

…über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt. Die Gründerrechte in der Anstalt werden in den Veröffentlichungen mit den Rechten der Aktionärsversammlung in der AG als vergleichbar angesehen. Sie können ganz oder teilweise…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…Die Tätigkeit der österreichischen Importeure und Händler ist - sofern es sich um verbundene Unternehmen handelt - im Wege einer fremdvergleichskonformen Vertriebsmarge abzugelten. Die österreichischen Importeure und die Einzelhändler verfügen allerdings betreffend die mobilen Online-Services und die Freischaltung zusätzlicher Hard- und Softwarekomponenten über keine rechtliche Abschlussvollmacht…