RIS AI
8 Treffer1477 msnur geltende Fassungen
EAS 1599Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/0014.02.2000

…eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…Englisch, oder Französisch) erfolgen. Eine bloße Erklärung, dass im Fall von Arbeitskräftegestellungsverträgen gemäß dem Gesetz eine Besteuerung vorgenommen werden muss, ist unzureichend. Denn der Bestätigungsgegenstand betrifft die Frage, nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47…

EAS 1039Auslagerung von Auslandsaktivitäten in eine schweizerische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/1-IV/4/9724.03.1997

…wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

…Hinzu kommt, dass in Fällen der geschilderten Art vor allem dann, wenn die Buchhaltungsunterlagen der liechtensteinischen Gesellschaft unzureichend sind, die Vornahme von Gesamtschätzungen geradezu unausweichlich ist. Sollte das liechtensteinische verbundene Unternehmen allerdings der Auffassung sein, dass der im Schätzungsweg der österreichischen Gesellschaft zugerechnete Gewinnanteil unter…

EAS 3385Verlustverrechnung bei Veräußerung von GmbH & Co KG Anteilen durch eine schweizerische Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0789-VI/8/201618.07.2017

…dass die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts in der Schweiz nicht zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbaren Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens geführt hat oder die Schweiz einen Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei…

EAS 2128Umstellung des Warenvertriebes bei der österreichischen Konzerngesellschaft auf Vertreterbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/3-IV/4/0324.03.2003

…so gestaltet wird, dass einerseits der Konzern aus dem Produktvertrieb in Österreich einen hohen Gewinn erwirtschaftet, die österreichische Gesellschaft aber andererseits nur eine unzureichende Abgeltung ihrer Leistungen erhält. Übt die österreichische Gesellschaft nach der Strukturumstellung nicht mehr die Funktion eines Vertriebsunternehmens (eines Handelsunternehmens), sondern jene…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

…Wenn daher die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in der Schweiz zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbarer Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens führt oder wenn die Schweiz einen Verlustausgleich (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen…

EAS 1046Ausbildungsentsendung von Rumänen zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 42/1-IV/4/9724.03.1997

…15 Abs. 1 DBA-Rumänien einzubeziehenden Entgeltteil ist auf rumänischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung zu gewähren. Im Bereich der Ertragsbesteuerung wäre schließlich jener Aufwandsteil des rumänischen Konzernunternehmens, der als "Entgelt von dritter Seite" zur Auffüllung der unzureichenden Entlohnung in Österreich anzusehen ist, diesem vom österreichischen Unternehmen…