…eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl…
…Englisch, oder Französisch) erfolgen. Eine bloße Erklärung, dass im Fall von Arbeitskräftegestellungsverträgen gemäß dem Gesetz eine Besteuerung vorgenommen werden muss, ist unzureichend. Denn der Bestätigungsgegenstand betrifft die Frage, nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47…
…wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich hereingeholt werden sollten, wäre eine andere Betrachtung geboten. Aber auch ein…
…Hinzu kommt, dass in Fällen der geschilderten Art vor allem dann, wenn die Buchhaltungsunterlagen der liechtensteinischen Gesellschaft unzureichend sind, die Vornahme von Gesamtschätzungen geradezu unausweichlich ist. Sollte das liechtensteinische verbundene Unternehmen allerdings der Auffassung sein, dass der im Schätzungsweg der österreichischen Gesellschaft zugerechnete Gewinnanteil unter…
…dass die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts in der Schweiz nicht zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbaren Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens geführt hat oder die Schweiz einen Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei…
…so gestaltet wird, dass einerseits der Konzern aus dem Produktvertrieb in Österreich einen hohen Gewinn erwirtschaftet, die österreichische Gesellschaft aber andererseits nur eine unzureichende Abgeltung ihrer Leistungen erhält. Übt die österreichische Gesellschaft nach der Strukturumstellung nicht mehr die Funktion eines Vertriebsunternehmens (eines Handelsunternehmens), sondern jene…
…Wenn daher die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in der Schweiz zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbarer Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens führt oder wenn die Schweiz einen Verlustausgleich (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen…
…15 Abs. 1 DBA-Rumänien einzubeziehenden Entgeltteil ist auf rumänischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung zu gewähren. Im Bereich der Ertragsbesteuerung wäre schließlich jener Aufwandsteil des rumänischen Konzernunternehmens, der als "Entgelt von dritter Seite" zur Auffüllung der unzureichenden Entlohnung in Österreich anzusehen ist, diesem vom österreichischen Unternehmen…