…kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei…
…kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei…
…dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes…
…Anlass mehr, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerrückerstattung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei…