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5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…läßt dieses Sachverhaltsbild bereits mit Sicherheit erkennen, daß durch die Wohnsitzbegründung auf Malta die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht beendet wird. Unklar könnte lediglich bleiben, ob sich möglicherweise der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die…

EAS 2467Gewinnausschüttungen an eine zu 10% beteiligte französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/0428.06.2004

…Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerfreistellung erforderlichenfalls nachzuweisen zu können. Sollten seitens der österreichischen Gesellschaft Unklarheiten in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen (z.B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen Gesellschaft lediglich…

EAS 1600US-Künstler mit Gastspiel in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 532/1-IV/4/0014.02.2000

… 99 EStG vorgesehene Steuerabzug unterbleibt. Wurde der Steuerabzug dennoch vorgenommen (z.B. weil der inländische Veranstalter über die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt…

EAS 2428Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0408.03.2004

…Empfehlung vom 23. Oktober 1997 betreffen das OECD-Musterabkommens (Nr. I.3). Gegen diese Empfehlung ist weder von Österreich noch von Portugal ein Einwand erhoben worden. Unklar mag allerdings sein, wie vorzugehen ist, wenn die Bauplanungstätigkeit 2002 begonnen und 2004 beendet wird. In diesem Fall…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

…EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker…