…wird aber auch zu überlegen sein, ob nicht von Artikel 10 Abs. 2 des Abkommens Gebrauch gemacht werden sollte, auf dessen Grundlage dann möglicherweise auch in Frankreich Steuerentlastung erwirkt werden könnte. 08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen Personengesellschaft eine unentgeltliche Aufnahme als atypisch stiller Gesellschafter stattfindet. 12…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…von der Wegzugsbesteuerung entbindet, kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, da diese Regelung ihrem Wortlaut nach nur Fälle der Wohnsitzverlegung ein und derselben Person erfasst und daher nicht bei unentgeltlichen Anteilsübergängen Wirkung zeitigt. Sollte die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 derart weit…
…dann ist für die Entscheidung, ob hinsichtlich der Karenzzahlungen inländische beschränkte Steuerpflicht eintritt entscheidend, aus welchem Grund die Karenzbezüge - denen vermutlich nicht der Charakter von unentgeltlichen Zuwendungen zuzumessen sein wird - gezahlt werden. Es ist anzunehmen, dass ihre Zahlung durch das nach wie vor aufrechte arbeitsrechtliche…
…werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte Abkommensbestimmung enthält kein dispositives Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den…
…die Zentralgesellschaft ein Entgelt zu leisten hat. Denn wenn fremde Unternehmen einer Gesellschaft Risiken abnehmen (zB Versicherungsgesellschaften) oder als Fremdleister kostenverursachende Funktionen abnehmen, dann wird dies nicht unentgeltlich geschehen. Allerdings wird aus der Sicht einer hypothetischen Fremdvergleichsperspektive davon auszugehen sein, dass eine Funktions- und Risikoverlagerung…
…wohl aber der Umstand, dass die ausländische Muttergesellschaft aus der verlustbringenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Sinn der Z 1.53 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Vorteile gezogen hat, die ein fremder Dritter nicht unentgeltlich erlangt hätte. Ob solche Gegebenheiten vorliegen, bedarf eingehender Untersuchungen, für die zB eine…
…Es ist aber nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage unter derartigen Gegebenheiten im Zuge einer deutschen Abzugssteuerprüfung die Miete als Teil der Musikergage der 6 Musiker angesehen und in die Abzugssteuerpflicht der Musikergagen einbezogen wird. Vorausgesetzt, dass die Fahrzeugüberlassung zwischen den beiden Gesellschaften fremdüblich gestaltet ist…
…ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus …
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte…