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4 Treffer1212 msnur geltende Fassungen
EAS 1093§ 68 EStG-Zuschläge auf Grund von Bühnendienstverträgen mit ausländischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 323/1-IV/4/9716.07.1997

…einer mit 20% begrenzten Bruttoabzugsbesteuerung, wobei die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer dem Grunde nach insgesamt aufgegeben und ihre steuerliche Erfassung nach dem progressiven Steuertarif vorgesehen; nur für jene beschränkt…

EAS 2394Deutsche Stuntmen bei inländischer Filmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/118-IV/4/0329.12.2003

…ist, verwirklicht nach Auffassung des BMF nicht den Tatbestand der "Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung". Denn die einzelnen Darbietungsfragmente erlangen erst durch den nachfolgenden Filmzusammenschnitt und durch professionelle Nachbearbeitung in den Studioeinrichtungen jene Reife, die sie für die Publikumsunterhaltung (im weiten Wortsinn) geeignet macht (EAS 1101…

EAS 1101Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 49/1-IV/4/9707.07.1997

…einzelnen Darbietungsfragmente erlangen erst durch den nachfolgenden Filmzusammenschnitt und durch professionelle Nachbearbeitung in den Studioeinrichtungen jene Reife, die sie für die Publikumsunterhaltung (im weiten Wortsinn) geeignet macht. Daraus folgt, dass Steuerausländer, die an inländischen Filmdrehaufnahmen mitwirken und die nicht als Arbeitnehmer der inländischen Produktionsgesellschaft anzusehen…

EAS 1453Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/9910.05.1999

…einzelnen Darbietungsfragmente erlangen erst durch den nachfolgenden Filmzusammenschnitt und durch professionelle Nachbearbeitung in den Studioeinrichtungen jene Reife, die sie für die Publikumsunterhaltung (im weiten Wortsinn) geeignet macht. Daraus folgt, dass Steuerausländer, die an inländischen Filmdrehaufnahmen mitwirken und die nicht als Arbeitnehmer der inländischen Produktionsgesellschaft anzusehen…