…denen Leistungen abgegolten werden, die tatsächlich auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden sind. Insoweit sind - soweit die Vergütungen nicht wegen unangemessener Höhe als verdeckte Gewinnausschüttungen zu werten sind - die Vergütungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 01. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…Denn nur insoweit sind sie auf der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb…
…festgehalten zu werden, dass bei dem geschilderten Sachverhaltsbild Umstände vorliegen, die das Ermittlungsergebnis der Betriebsprüfung nicht von vornherein als unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit Luxemburg und Belgien abgeschlossenen DBAs gestützt ist, muss in…
…wenn die Zuschüsse nicht zur Herstellung einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung aus dem Anlagenbau (einschließlich der damit zusammenhängenden Service- und Wartungsarbeiten) zwischen Österreich und Japan dienten, sondern zur Ansammlung von unangemessenen (offenen oder stillen) Reserven in der japanischen Tochtergesellschaft führten. 5. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…der Steueroasen-Gesellschaft wahrgenommenen Funktionen anzustellen sein ("Funktionsanalyse") und es wird darüber zu wachen sein, dass diese Funktionen nicht in einer dem Fremdverhaltensgrundsatz unangemessenen Weise abgegolten werden. Bei einem Einkauf der Bauzusatzstoffe in den Niederlanden um S 8,00 je kg und einem Weiterverkauf nach…