…den Vorschriften des inländischen Rechtes "zu Recht" erfolgt ist, bei einer hinzutretenden Anwendung der Normen des DBA-Rechtes aber ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Entlastung von dieser gesetzeskonform vorgenommenen Abzugsbesteuerung erwächst. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten, und die von der ausländischen Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit…
…Vergütungen solcherart ganz oder teilweise von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kommt hierfür einerseits das Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren in Betracht. Andererseits kann die Entlastung in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom Abfuhrpflichtigen herbeigeführt werden. Diese Entlastung an der Quelle richtet sich nach der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl…
…durch "Entlastung an der Quelle" (Steuerfreistellung) aus. Denn alle in der VO vorgesehenen administrativen Erleichterungen setzen voraus, dass die Grundvoraussetzung des Einleitungssatzes in § 1 der VO erfüllt ist, dass nämlich "[...] Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise von einer…
…daher nur für jene Steuerabzugsfälle geeignet, in denen die Steuer mit einem Fixsteuersatz erhoben wurde und eine DBA-Entlastung durch vollständige oder teilweise Rückzahlung dieser Abzugssteuer zu erfolgen hat. Muss hingegen der Rückzahlungsbetrag im Wege einer Steuerveranlagung ermittelt werden, verbleibt die Zuständigkeit für die DBA…
…auf "Nettobasis" erwirken. Dies kann je nach der Höhe der Besteuerungsgrundlage zu einer teilweisen, unter Umständen sogar vollständigen Entlastung von der 20%igen Abzugsbesteuerung führen, da diese auf die veranlagte Einkommensteuer - und zwar auch mit der Wirkung einer erstattungsfähigen Gutschrift - anzurechnen ist. Andererseits ist zu…