…auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in…
…Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind …
…der zu einem späteren Zeitpunkt - dann allerdings verzinst - wieder rückgezahlt wird, dann ist zunächst klärungsbedürftig, wann der Zuflusszeitpunkt dieser Zinsen eintritt. Denn sollte der Steuerpflichtige über den an den neuseeländischen Staat abgelieferten Geldbetrag die Verfügungsmöglichkeit verloren haben, dann würde auch die für den Zufluss maßgebende…
…Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind …
…Jahr nicht mehr länger als 183 Tage in Österreich bestanden hat, da bei einer unterjährigen Verlagerung der Ansässigkeit nach Italien auch eine kurzfristige inländische "Restansässigkeit" noch die Besteuerungsrechte bei Österreich belässt. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand, dass die Kapitalerträge wirtschaftlich zumindest zum Teil als Früchte eines auch noch während der unbeschränkten Steuerpflicht zur Verfügung gestellten Geldkapitals anzusehen sind…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
…und zwar auch dann, wenn der Kunde in dem dritten Staat infolge des Abschlusses eines Kreditvertrages mit der schweizerischen Bank diese als den Kreditgeber ansehen sollte. Unter diesen Gegebenheiten ist das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf den Zinsenzufluss aus dem dritten Staat nicht anwendbar; und zwar…
…dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und wenn dazu inländische Grundstücke gehören (EStR 2000 Rz…
…einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i…
…auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs. 3 DBA-Deutschland ausdrücklich auch auf die Nebenansprüche (Zuschläge) als anwendbar erklärt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…Zeiträume nach Erfüllung von Formalvoraussetzungen (Nachweis der Abkommensberechtigung). Wenn aber der Bestand einer temporären Steuerschuld zwischen dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht…
…sind die anwachsenden Zinsen nach österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto…
…| KESt-Gutschrift | -8,5 | | | ------- | | KESt-Abfuhr | 8,5 | -8,5 | | | ------- | Zinsertrag (I-VI/1996) | | 36,5 13. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Zinsen, die einer inländischen GmbH aus einem inländischen Bankkonto zufließen, werden auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gemäß Art. 6 DBA-Deutschland-2000…
…Der UFS vertritt damit offensichtlich die Auffassung, dass nicht die Antragstellung, sondern erst die nach Prüfung des Antrages schließlich erfolgende Auszahlung (idR die Gutschrift auf dem Bankkonto des Steuerpflichtigen) die ausreichend freie Verfügbarkeit und damit den steuerlichen Zufluss zur Folge hat. Wenn darauf hingewiesen wird…
…Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach den Bestimmungen des Artikels 11, die eine Besteuerung im Wohnsitzstaat des Zinsenempfängers anordnen. Diese Beurteilung wurde in einem österreichisch-deutschen Verständigungsverfahren vom 7. Juni 1991 einvernehmlich festgelegt. 14. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des AbgÄG 2014 gezahlt werden, wird die inländische beschränkte Steuerpflicht entfallen, weil diese gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 (idF AbgÄG 2014) mit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht verknüpft ist. Zinsen der vorliegenden Art fallen unter…
…Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor; doch gilt Abs.2 nur für im Abzugsweg erhobene österreichische Steuern. Da, wie erwähnt, Hypothekarzinsen nach österreichischem inländischen Recht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg der Besteuerung…