…Fremdwährung zulässig ist, dann sind die aus den Niederlanden an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ginge nur dann verloren, wenn die "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 4 KStG 1988 angewendet werden muss. Dies wäre dann…
Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…
…bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…
…bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…
…2 KStG in § 2 Z. 3 lit. c der Verordnung statisch oder dynamisch zu interpretieren ist, wurde in der Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz 586 der ersten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Steueroasengesellschaft…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…
…von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär auf Zentral- und Osteuropa sowie den Nahen Osten erstrecken, dann lässt dieses Sachverhaltsbild vorerst keine Bedenken in Bezug auf einen drohenden "switch-over" von der Steuerfreistellung zum Anrechnungsverfahren nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG 1988 aufkommen…
…aus Tschechien unter Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG nach Österreich weitergeschüttet werden können. Denn der Bezug von Beteiligungserträgen ist für eine ausländische Basisgesellschaft unschädlich und löst keinen "Switch-over" nach § 10 Abs. 3 KStG aus. 19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Österreich unter Progressionsvorbehalt (lit. d) auszunehmen, sofern Österreich nicht von der Switch-over-Option auf die Anrechnungsmethode gemäß Abschnitt II des Protokolls zum DBA Hongkong Gebrauch macht. Werden hingegen damit Funktionen abgegolten, die jenen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern vergleichbar sind, käme eine Anwendung von Art…
…Dies hat bei einem Dienstnehmer natürlich nur insoweit Auswirkungen, als wegen anderer Einkünfte Veranlagungspflicht besteht oder der Dienstnehmer eine Veranlagung selbst beantragt. Veranlagungen können innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren auch rückwirkend beantragt werden. Besteht im Zeitpunkt des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht ein prämienbegünstigter…
…und kann daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden. Als Sachverhaltsfrage stellt sich auch die Beurteilung dar, ob mit dem Wohnsitzwechsel eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine Betriebsunterbrechung verbunden ist. Wird in der Schweiz keine weitere Maklertätigkeit ausgeübt und ist wahrscheinlich…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…