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13 Treffer1197 msnur geltende Fassungen
EAS 3173DBA-Brasilien und § 10 Abs. 4 KStG 1988
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2281-IV/4/201020.08.2010

…Fremdwährung zulässig ist, dann sind die aus den Niederlanden an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ginge nur dann verloren, wenn die "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 4 KStG 1988 angewendet werden muss. Dies wäre dann…

EAS 1065Beteiligung einer ausländerbeherrschten österreichischen GmbH an einer irischen "non-resident-company"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/9728.04.1997

Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…

EAS 2977Einbringung eines Anteils an einer deutschen GmbH&CoKG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1736-IV/4/200810.07.2008

…bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…

EAS 2619Mitunternehmeranteilseinbringung durch deutschen Gesellschafter in eine inländische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/200522.06.2005

…bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn…

EAS 2440Switch-over bei der internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/1-IV/4/0430.03.2004

…2 KStG in § 2 Z. 3 lit. c der Verordnung statisch oder dynamisch zu interpretieren ist, wurde in der Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz 586 der ersten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Steueroasengesellschaft…

EAS 846Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/9625.03.1996

Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…

EAS 1039Auslagerung von Auslandsaktivitäten in eine schweizerische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/1-IV/4/9724.03.1997

…von Durchfuhrgeschäften, besteht, wobei sich diese Aktivitäten primär auf Zentral- und Osteuropa sowie den Nahen Osten erstrecken, dann lässt dieses Sachverhaltsbild vorerst keine Bedenken in Bezug auf einen drohenden "switch-over" von der Steuerfreistellung zum Anrechnungsverfahren nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG 1988 aufkommen…

EAS 1092Bezug tschechischer Gewinnausschüttungen über eine holländische Zwischengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/3-IV/4/9719.06.1997

…aus Tschechien unter Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG nach Österreich weitergeschüttet werden können. Denn der Bezug von Beteiligungserträgen ist für eine ausländische Basisgesellschaft unschädlich und löst keinen "Switch-over" nach § 10 Abs. 3 KStG aus. 19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…Österreich unter Progressionsvorbehalt (lit. d) auszunehmen, sofern Österreich nicht von der Switch-over-Option auf die Anrechnungsmethode gemäß Abschnitt II des Protokolls zum DBA Hongkong Gebrauch macht. Werden hingegen damit Funktionen abgegolten, die jenen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern vergleichbar sind, käme eine Anwendung von Art…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

…Dies hat bei einem Dienstnehmer natürlich nur insoweit Auswirkungen, als wegen anderer Einkünfte Veranlagungspflicht besteht oder der Dienstnehmer eine Veranlagung selbst beantragt. Veranlagungen können innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren auch rückwirkend beantragt werden. Besteht im Zeitpunkt des Wechsels in die beschränkte Steuerpflicht ein prämienbegünstigter…

EAS 2723Vorübergehende Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0226-IV/4/200627.04.2006

…und kann daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden. Als Sachverhaltsfrage stellt sich auch die Beurteilung dar, ob mit dem Wohnsitzwechsel eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine Betriebsunterbrechung verbunden ist. Wird in der Schweiz keine weitere Maklertätigkeit ausgeübt und ist wahrscheinlich…

EAS 3334Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0240-IV/4/201304.07.2013

Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…