…5 Abs. 6 DBA Deutschland zu qualifizieren sind, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. In diesem Zusammenhang sind jedoch die strengen Kriterien der "Unabhängigkeit" des Kommentars zu Art. 5 Abs. 6 OECD-MA zu beachten. Wenn beispielsweise eine Person hinsichtlich ihrer geschäftlichen…
…inländische und deutsche Pension) so zu ermitteln, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen bestünde. In einem zweiten Schritt ist sodann - ebenfalls ohne Berücksichtigung des DBA - die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer festzustellen. Bei diesem zweiten Schritt werden die in- und ausländischen sonstigen Bezüge mit einem Steuersatz von 6…
…sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu…
…BAO möglich; allerdings nicht im Wege einer Steuerfreistellung, sondern nur im Wege eine Steueranrechnung. Zu beachten sind aber noch folgende zwei Aspekte: Werden von dem österreichischen Unternehmer an die Tochtergesellschaft Weisungen und Aufträge in solcher Intensität erteilt, dass sie bereits geschäftsleitenden Charakter haben, dann würde…
…der sonstigen Leistung für den Bereich der Umsatzsteuer ohne Bedeutung. Für die verbleibenden Fälle wäre für die Beurteilung, ob gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 eine sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt wird, die Judikatur des EuGH Rs 168/84 (UR 85, 226) zu beachten…
…österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II UmgrStG erfasst Umwandlungen iSd UmwG, dh. errichtende und verschmelzende Umwandlungen…
…1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterzogen werden, dann ist zu beachten, dass diese Pensionen nach Maßgabe des § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger…
…oder sonstiger Persönlichkeitsrechte gezahlt werden, in Deutschland als Quellenstaat der Einkünfte besteuert werden dürfen (Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland). Jedoch ist zu beachten, dass dieser Satz nicht isoliert gelesen werden darf, sondern im Zusammenhang mit dem ersten Satz dieser Bestimmung zu sehen…
…des E-Werkes zukommen. Hierbei werden auch die weiterführenden Erläuterungen im OECD-Kommentar zu Artikel 7 und in dem darin rezipierten OECD-Bericht "Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments" ("AOA", Authorized OECD Approach) zu beachten sein. Sollte sich herausstellen, dass das gesamte…