RIS AI
5 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 1798Progressionsvorbehalt bei deutscher Antragsveranlagung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/12-IV/4/0105.02.2001

    Wirkt ein in Österreich ansässiger und auf selbständiger Basis arbeitender Filmproduzent im November und Dezember als Kameramann an einer deutschen Filmherstellung mit, wobei die hiefür erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind…

EAS 3040Bulgarische Personengesellschaft mit österreichischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0302-IV/4/200911.02.2009

…nicht zur Annahme eines einkommensteuerbaren Vorgangs. Sollte Bulgarien an diesen Vorgang nach innerstaatlichem Recht eine Quellenbesteuerung knüpfen, wäre Österreich zwar grundsätzlich verpflichtet, diese Quellensteuer im DBA-mäßig zulässigen Ausmaß auf eine von diesen Einkünften erhobene österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Da der Vorgang der Gewinnüberweisung mangels Steuerbarkeit…

EAS 2382Pensionsabfindung an den nach Malta ausgewanderten ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1045/1-IV/4/0321.11.2003

Hat ein österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer nach seiner Pensionierung seine Ansässigkeit aus Österreich nach Malta verlagert und lässt er sich in der Folge eine Pensionsabfindung von seiner Gesellschaft auszahlen, dann fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 18 des DBA-Malta, mit der Folge, dass er in Österreich…

EAS 808Handelsvertretung mit Schauräumen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/1-IV/4/9605.02.1996

…dem dieser Effekt nicht eintreten würde, ist im Hinblick auf die bloße Betriebstätteneigenschaft des niederländischen Head-Offices nicht anwendbar. Werden nun die Schauräume nicht von der US-Gesellschaft, sondern von den selbständigen Handelsvertretern angemietet, so wird es sehr darauf ankommen, in welcher Funktion die Handelsvertreter…

EAS 2402Generalplanung eines inländischen Bauvorhabens durch eine deutsche Architekten-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/51-IV/4/0305.01.2004

…Steuerrechts nicht nur gegenüber den unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden. Denn erzielt die deutsche Architektengemeinschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann steht außer Frage, dass deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit…