…2004 nachträglich und rückwirkend per 29. Februar 2004 abgeschlossenen Einbringungsvertrages der künstlerische Betrieb, in den die spanischen Künstlerhonorare eingeflossen sind, in eine neu errichtete GmbH eingebracht wurde, wobei diese Einbringung vom Finanzamt anerkannt worden ist. Denn auch wenn die Spanieneinkünfte nunmehr rückwirkend der GmbH zugerechnet…
…rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5 UmgrStG, im vorliegenden Fall sonach minus DM 0,5 Mio.) - als Sacheinlagewert anzusetzen ist. Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen…
…Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen/bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätten eingehen und daher diesen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach;…
…GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996 rückwirkend zum 31.12.1995 eingebracht, wobei gemäß § 19 Abs. 2 Z. 5 öUmgrStG (richtiger : § 19 Abs. 2 Z. 2 öUmgrStG) keine Kapitalerhöhung stattfand und in den eingebrachten Anteilen keine stillen Reserven erkennbar waren, dann hat diese Einbringung gemäß…
…3 Abs. 2 des Abkommens zutreffenderweise durch innerstaatliches deutsches Recht - und damit auch durch die darin verankerte "Geprägetheorie" - gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…
…ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer…
…jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet daher eine Buchwerteinbringung statt. Da tatbestandsmäßig nur die Nichtanwendbarkeit des Abkommens im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…wenn auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft in den Vorjahren eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde. Eine einbringungsbedingte Nachversteuerung der Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen Anteilen der Buchwert der eingebrachten Beteiligung als Anschaffungskosten der neuen Anteile…
…österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG aus. Bundesministerium für Finanzen, 24. September 2007
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
…Vermögenszuwachs" ist im steuerlichen Sinn zu verstehen und erfordert nicht einen Wertzuwachs in den Verkehrswerten; denn ein solcher wird in den kurz vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz hält daher die Berechtigung Österreichs aufrecht…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen sollte, alle formal bereits rechtskräftigen Altveranlagungen rückwirkend der neuen Rechtslage anpassen zu müssen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…
Wird in einem internationalen Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…