…vorzunehmen sind, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden können. Anzumerken ist jedoch, dass bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich…
…gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" daher auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften…
…4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS.2400). Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (Steueroase) eine Holding-Tochtergesellschaft errichtet, deren Funktion sich im bloßen Halten einer Beteiligung an einer thesaurierenden…
…deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" auch für ausländerbeherrschte österreichische…