Wendet man auf den in EAS 2875 behandelten Fall (Gewinnausschüttung aus einer 14,16-prozentigen Beteiligung an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft) nicht die Niederlassungsfreiheit des Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr…
…unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist. 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach …
…der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende Risikoschlüsselung erheblich vermindert wird. Nicht hinnehmbar wäre aber eine noch weitergehendere Verzerrung der Gewinnaufteilung durch Zuordnung von Subauftragnehmerkosten an die Baubetriebstätte, wenn diese mit der Subauftragnehmerbestellung nicht befasst war und wenn daher die Subauftragnehmer vom Hauptsitz…
…des österreichischen Unternehmens und andererseits dürfte zu vermuten sein, dass die gewerbliche Tätigkeit des österreichischen Unternehmens im Verhältnis zur Tätigkeit der verbundenen US-Unternehmen noch erheblich bleibt. Werden von der österreichischen Gesellschaft Darlehen bei deutschen Kreditinstituten aufgenommen, die als Gesellschafterdarlehen an die US-Holdinggesellschaft weitergeleitet…
…Gesellschaft "erheblich" ist. Der "Zusammenhangs- bzw. Anlass-Test" ist gemäß Verständigungsprotokoll erfüllt, wenn die Einkünfte sich als Ertrag aus Vermögenswerten darstellen, die dem Betriebsvermögen der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen sind. Die Lizenznutzungsrechte der österreichischen Gesellschaft gehören zu ihrem (notwendigen) Betriebsvermögen (auch wenn sie - mangels Anschaffungskosten - nicht…
…Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht erhebliche Erschwernisse im Vergleich zu einem Verkehr mit Steuerinländern erwachsen. Angesichts des Umstandes, dass auch Deutschland nach Nummer 4 des AO-Anwendungserlasses zu § 122 AO den direkten Schriftverkehr…