Wird unter 50-prozentiger Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft (dGmbH) von einer österreichischen Kapitalgesellschaft (öGmbH), die nach außen als Bauherr fungiert, ein Speichersystem mit Obertag- und Untertagbauwerken sowie Leitungsverbindungen zwischen den Lagerstätten errichtet, dann sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende…
…das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen") Partnern teilen muss. Vollends unverständlich ist die Aussage, dass bei einem Veräußerungsvorgang…
…jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, wird eine Mitunternehmerschaft im Allgemeinen nur angenommen, wenn diese GesnbR nach außen ausreichend als solche in Erscheinung tritt (insbesondere als solche die die Verträge abschließt). Handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, dann ist ein nach außen nicht in…
…ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z.B. EAS.303, 493, 1151). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Solange diese Grundsätze aufrechterhalten werden, muss daher konsequenterweise eine nach außen nicht in…
…der Vertreter die Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebes ausübt." Es ist daher gleichgültig, ob der Vertreter nach außen hin in eigenem Namen oder im Namen des Vertretenen handelt (BFH 28.06.1972, I R 35/70). Dass in den EStR 2000 dieses Verständnis mittlerweile…
…dass die Bestellungen an der österreichischen Adresse des Fulfilmenthauses entgegengenommen worden sind. Es war damit nach außen hin für die deutschen Kunden ersichtlich, dass in Österreich jedenfalls eine ständige Vertretung des Versandhandelshauses existiert. Wird auf dieser Grundlage ein Teil der wirtschaftlich von der schweizerischen X…