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EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

…der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die…

EAS 774KESt-Rückerstattung an DBA-berechtigte EU-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/93/1-IV/4/9506.12.1995

… da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht vor Ablauf der 2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt…

EAS 745Gewinnausschüttung an eine neue deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

… da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht vor Ablauf der 2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt…

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…2 des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer Sekundärberichtigung als Nutzungseinlage einzugehen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

  Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

…oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt liegen. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…

EAS 2204Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/14-IV/4/0207.01.2003

…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

…reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann finanzbehördlich nur im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 427DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/69/1-IV/4/9421.04.1994

…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2513Hinausverschmelzung in eine Societas Europaea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/2-IV/4/0405.08.2004

…ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu…

EAS 1339Betrieb von Hotelvideo-Systemen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 316/1-IV/4/9830.09.1998

…abgespielten Filmkassetten lediglich den tschechischen Hotels zur Nutzung überlassen werden, wenn sonach die Leistung der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Erlaubnis besteht, die materiellen und immateriellen Werte der österreichischen Gesellschaft zu gebrauchen (Nutzungserlaubnis); denn der Ort, an dem vermietete oder sonst zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche Konzerngesellschaft stattgefunden hat. 2. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: