…land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche Einkünfte gemäß…
…veräußern, dann würde dadurch aus steuerlicher Sicht zwar ebenfalls das der Beteiligung zugrundeliegende australische Betriebsvermögen veräußert, doch würde Australien in diesem Fall (vermutlich) keine Veräußerungsbesteuerung vornehmen, weil (vermutlich) für Australien kein Veräußerungsvorgang erkennbar wird (Eigentümer der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt für Australien weiterhin die deutsche KG)…
…Elements). Würde vor diesem Hintergrund die gegenständliche landwirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich im Wege der Kft ausgeübt werden, während das Einzelunternehmen bloß dazu dient, Grundstücke bevorzugt ankaufen zu können, welche wiederum der Kft zur Verfügung gestellt werden, so könnte allein dadurch noch keine Betriebsstätte iSd Art. 5…
…landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten stattfindende Christbaumverkauf zur Begründung inländischer Betriebstätten…
…tschechischer Seite keine Besteuerung stattfinden, dann könnte die Ursache hierfür darin liegen, dass die tschechische Seite den auf ihrem Staatsgebiet gelegenen Flächenteilen keinen ausreichenden Beitrag zur Gewinnerzielung des österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zumisst und folglich die steuerliche Erfassung zur Gänze Österreich überlässt. Unter solchen Gegebenheiten bestehen…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…
…von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen nicht gewerblichen betrieblichen Eigennutzung dient. Wenn daher, wie im vorliegenden Fall, die französische Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gut betreibt, kommt nicht Artikel 5 Abs. 5 sondern Artikel 17A zum…
Werden die von einem ausländischen Pharmakonzern benötigten landwirtschaftlichen Rohstoffe durch eine inländische Konzerngesellschaft beschafft und transportreif verarbeitet, dann kann - mangels Vorliegens vergleichbarer Fremdpreise - der konzerninterne Verrechnungspreis in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden. Dies auch dann, wenn das ausländische Pharmaunternehmen die Rohstoffe zwar direkt aus Österreich…
…in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen betrieblichen Eigennutzung dient. Eine analoge Bestimmung findet sich auch in Art. 13 Abs. 2 und Art. 22 Abs…