…er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982, umschrieben ist; dieser sieht keine persönliche Befreiung von der Kreditvertragsgebühr vor. 10. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von der Entrichtung der hiebei anfallenden Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Diese aus der Diplomatenkonvention abzuleitende Befreiung ist allerdings nur eine persönliche und keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene…
…Ausland stammende Einkünfte eingeschränkt ist. Somit ist auch der persönliche Anwendungsbereich gemäß Art. 1 iVm Art. 4 DBA-Liechtenstein nicht erfüllt. Für allfällige von der Person aus Österreich bezogene Einkünfte (zB GmbH-Ausschüttungen) besteht daher keine Abkommensberechtigung nach dem DBA-Liechtenstein. Bundesministerium für Finanzen, 18…
…die niederländische Gesellschaft verpflichtet, die Tochtergesellschaft bei der Kundenbetreuung (persönliche Beratung, Ausbildung in den Bereichen Management, Planung, Produktkontrolle, Einkauf, Budgetierung, Finanzierung, Steuern, Verwaltung, Personal, Marktforschung und Verkauf) zu unterstützen, so kann hiezu auf der Ebene des ministeriellen Auskunftserteilungsverfahrens keine steuerliche Beurteilung abgegeben werden. Dies deshalb…
…des DBA Deutschland durch Art. 13 Abs. 2 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht Österreichs an den stillen Reserven gewahrt bleibt, enthält Art. 13 DBA Liechtenstein hingegen keine gesonderte Bestimmung für Immobiliengesellschaften. Folglich ist Abs. 3 des Art. 13 DBA Liechtenstein einschlägig, der das Besteuerungsrecht im Falle…
…dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft A funktionslos und nur künstlich zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B gezahlten Entgelte nicht der Gesellschaft A…
…Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird, dass keiner der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit seinem Vermögen haftet, so geht die Erfüllung dieses Kriteriums nicht dadurch verloren, dass nach dem Recht Kasachstans eine solche persönliche Inanspruchnahme in Höhe der noch ausstehenden Einlagen erfolgen kann. Denn auch nach…
…einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko)…
…Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich…