…dass keine Verlagerung von Aufwendungen der Künstler an den österreichischen Veranstalter eintritt (der oder die mitwirkenden Künstler dürfen daher nicht den österreichischen Veranstalter zur Übernahme der sonst von ihnen zu tragenden Kosten des "Nichtkünstlerteils" verpflichten). Einigen sich ein österreichisches und ein deutsches Theater auf gemeinsame…
…ist er sonach Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und es findet daher auf ihn nicht Artikel 7 des Abkommens Anwendung. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind ausdrücklich dem Anwendungsbereich des mit "Honorare" überschriebenen…
…DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft zu erblicken ist, wenn - die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn - die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser…
…Verpflichteten überdies keine Umstände erkennbar sind, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen. Sinn und Zweck der Regelungen des § 94 Z 2 EStG 1988 und der MTR-VO ist es, sicherzustellen, dass die Wirkungen der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der…
…Gesellschaft bewusst diese Weiterbelastung an die rumänische Schwestergesellschaft oder anerkennt die rumänische Konzerngesellschaft nicht ihre Vergütungsverpflichtung, dann läge eine verdeckte Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft vor. Hinzu kommt aber nun noch folgendes: Während der Ausbildungszeit kommt der Rumäne ausschließlich seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber der rumänischen…