…sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung zu unterziehen…
…besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden Doppelbesteuerung…
…ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925). Liegt aber keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" vor, die dauerhaft zur Verfügung steht, wobei eine Verfügungsdauer von sechs Monaten als ausreichend angesehen wird, so wird weder nach §…
…des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Besteht daher für das über den Rückerstattungsantrag entscheidende Finanzamt nach seinen eigenen Feststellungen kein Anlass mehr…
…Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn der Feststellungen der deutschen Betriebsprüfung zu beantworten ist, stellt sich die weitere Frage, ob dem…
…Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 legt. cit. (also insbesondere, wenn kein positiver Verkehrswert besteht) nicht zur Anwendung gelangen…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
…anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vornimmt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits…
…auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine…
…lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte Abkommensbestimmung enthält kein dispositives Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz anzuwenden oder zu missachten. …
…zu beachten. Der aus der "Angehörigen-Rechtsprechung" resultierende Fremdverhaltensgrundsatz für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft gilt für betrieblich und außerbetrieblich unterhaltene Beziehungen zur Gesellschaft. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde im Übrigen unter Berufung auf die "Angehörigen-Rechtsprechung" bestätigt, dass im…
…b KStG 1988 gewahrt. Es kann mithin keine französische Steuer anfallen, die - wegen der Nichtbesteuerung auf österreichischer Seite - die Gefahr einer Doppelbesteuerung nach sich zieht. Die Bewertung der ungarischen Beteiligung in den Büchern der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten…
…Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…bzw. Art. 13 DBA-2000 entzogen, sodass der Einbringungsvorgang II zur Aufdeckung stiller Reserven führen würde. Sollte es allerdings so sein, dass in Anwendung des deutschen Steuerrechtes der deutschen Holding-Personengesellschaft ein gewerbliches Gepräge gegeben wird, weil ihr als Gesellschafterin eine deutsche Komplementär-GmbH angehört…
…Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von Art. III UmgrStG vorliegt). Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen derartige…
…Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert, es finden jedoch keine Verhandlungen über das…
Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien…
…auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung, der vom BM für Finanzen nicht entgegengetreten werden kann. …
… 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zu Grunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt). § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sieht bei…