…deutschen Bundesministerium der Finanzen Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass deutsche Abgabepflichtige kein Wahlrecht haben, ob sie die Verlustverwertung in Deutschland oder in Österreich vornehmen wollen. Durch die bloße Unterlassung eines Verlustberücksichtigungsantrages in Deutschland kann sonach für die Vergangenheit keine Verlustverwertungsmöglichkeit in Österreich eröffnet werden. Nur dann…
…1 Z. 29 EStG steuerfreie Gratisaktien vorliegen und welche Nachweise hiefür für die österreichische Finanzverwaltung zu erbringen sind, dann läßt sich im EAS-Verfahren keine ausreichende Fallabklärung erzielen. Denn Nachweisfragen müssen im allgemeinen mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS…
…Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft…