Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
…igen Abzugsbesteuerung. Dieser Fall einer Abzugsbesteuerung erfasst sonach - abweichend von den übrigen Fällen der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG - nicht eine Bruttogröße, sonach nicht einen Anteil an den Betriebseinnahmen der inländischen OHG, sondern eine Nettogröße, nämlich den Anteil am Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine…
… 4 EStG zu ermitteln, dann sind Einkünfte aus einer im gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft gehaltenen 15%igen AG-Beteiligung (deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der deutschen Personengesellschaft einzubeziehen. Die Beteiligung steht diesfalls im steuerlichen Privatvermögen des österreichischen Beteiligten. Bei…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010 Rz 170), und zwar weder nach inländischem Recht noch nach DBA-Recht…
…geschehen), dann wird hierdurch eine inländische Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979). Das deutsche Reisebüro unterliegt mit den inländischen Betriebstättengewinnen der 34-prozentigen österreichischen Körperschaftsteuer. Im Verlustfall fällt keine österreichische Mindestkörperschaftsteuer an, da diese nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften erhoben wird. 29. April 2002…
…Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits keine Lohnsteuerabzugspflicht für die Dienstnehmer aus, weil in § 26 Z…
Organisiert ein in Österreich ansässiger Künstler Konzertauftritte in Deutschland und zieht er hiezu von ihm bezahlte in- und ausländische Künstler bei, dann sind die ihm (dem österreichischen Künstler) aus den Deutschland-Konzerten erwachsenden Betriebsausgaben (insb. Gagen an die von ihm engagierten in- und ausländischen Künstler…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
…BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf…
…einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr 2 sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erlitten, der durch die kanadischen Lizenzgebühren gekürzt worden ist, dann wird im Jahr 1 - sieht man von der Mindest-KÖSt ab - jedenfalls keine österreichische Körperschaftsteuer erhoben, die auf die kanadischen Einkünfte entfallen könnte. Erzielt die Gesellschaft sodann im Jahr 2 in Österreich einen Gewinn, dann…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
…man einen solchen Zufluss der betreffenden Zahlungen im Gewinnaufschlag ihrer Kostenvergütung erblickt. Doch selbst in diesem Fall steht das DBA-Schweiz der Geltendmachung einer Steuerpflicht gegenüber der schweizerischen GmbH entgegen. Denn hat die KG in Österreich keine Betriebstätten, verpflichtet Artikel 7 DBA-Schweiz zur Steuerentlastung…
…Allerdings kann diesbezüglich keine verbindliche Vorwegzusage gemacht werden, weil in solchen Fällen das Erfordernis einer Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich…
…um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Kein erkennbarer Zusammenhang wird in der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene…