RIS AI
5 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 2094Versicherungsentschädigung für Unfall vor Arbeitsaufnahme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 360/1-IV/4/0214.10.2002

…1988 steuerpflichtig werden, sobald der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer Invaliditätsversicherung zunächst nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z…

EAS 2570Ruhegelder der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0115-IV/4/200504.03.2005

…Arbeitgeberbeiträge darstellen. Die Steuerpflicht tritt sonach nach inländischem Recht erst nach Übersteigen des gemäß § 16 BewG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten kapitalisierten Wertes ein. Die Ruhegelder fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Eine deutsche…

EAS 603Altersrenten aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 507/1/1-IV/4/9527.03.1995

…an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (§ 29 Z 1 EStG) ab Überschreiten des kapitalisierten Wertes (Faktor 9, wenn die Ehefrau mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist…

EAS 863Besteuerung schweizerischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/1-IV/4/9622.04.1996

…trifft, wie zB eine Pensionskasse oder eine Versicherungsanstalt) bereits nach der geltenden Rechtslage nicht davon ab, ob der kapitalisierte Wert der Arbeitnehmerbeiträge bzw. Arbeitgeberdotierungen überschritten wird oder nicht. Die von schweizerischer Seite im Fall einer Pensionsabfindung angebotene bloße Besteuerungsermäßigung wäre daher nicht abkommenskonform. 22. April…

EAS 1802Gemeiner Wert von Kapitalanteilen im Zuzugsfall
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/2-IV/4/0119.02.2001

…Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr…