…ist eine Frage des internen US-Steuerrechts zu dem vom BM für Finanzen keine Auskünfte erteilt werden können. Maßnahmen des innerstaatlichen Rechts dieser Art könnten durchaus unter die Grundsätze der Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens fallen und…
…dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum Ausdruck, die auch im innerstaatlichen Rechtsbereich anzutreffen ist; es kann daher im internationalen Verhältnis nicht von einer "ungerechtfertigten" Doppelbesteuerung gesprochen werden (vgl sinngemäß die zu amerikanischen S-Corporations ergangene EAS 2472). Maßnahmen gemäß § 48 BAO zur Herbeiführung eines Ausgleichs…
…des erstgenannten Staates berührt, bei Anteilen an Gesellschaften nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes des erstgenannten Staates führen. Allerdings wird in Satz…
…bei "Anteilen an Gesellschaften" nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen "Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel" zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs führen. Dass der im DBA verwendete Begriff "Anteile an Gesellschaften" auch…
…Allerdings kommt dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum Ausdruck, die auch im innerstaatlichen Rechtsbereich anzutreffen ist; es kann daher im internationalen Verhältnis nicht von einer "ungerechtfertigten" Doppelbesteuerung gesprochen werden. Die Ausschüttungen der S-Corporation stammen - wie die Ausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften - aus bereits vorversteuerten Gesellschaftsgewinnen und…
…meinen, dass durch die Maßnahme des Wegzuges im Wegzugsjahr keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG ausgelöst werden könne, weil der Verlust des Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt nach Ablauf von 5 Jahren eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen…
…DBA-Spanien durch eine österreichische sondergesetzliche Maßnahme nunmehr auch auf spanischer Seite ab 1.1.1995 keine Quellensteuer mehr einbehalten werden darf, ist zunächst anzumerken, dass nach ho. Kenntnis die betroffenen spanischen Staatsanleihezinsen in Spanien durchwegs bereits nach dem innerstaatlichen Recht Spaniens keiner Abzugsbesteuerung unterzogen…
…meinen, daß durch die Maßnahme des Wegzuges im Jahr 1 keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG ausgelöst werden könne, weil der Verlust des Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt im Jahr 6 eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der…