…LStR 1999 Rz 931 ff). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStR 1999 Rz 981). Ist die Vertragsgestaltung…
…LStR 1999 Rz 931 ff). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines sogenannten freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStR 1999 Rz 981). Ist die Vertragsgestaltung - vor…
…Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…
…Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung (Arbeitskräftegestellung) gewählt…
…Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…