…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
…13 Abs. 2 oder 3 des Abkommens erfüllt sind. Nach Artikel 13 Absatz 2 wird Österreich das Besteuerungsrecht belassen, wenn das Aktivvermögen der österreichischen AG "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen stammt. Bei der maßgebenden Wertermittlung wird nicht auf die Buchwerte, sondern auf die…
…gemacht, dass der Anteilswert der veräußerten Kapitalbeteiligung zu mehr als 50% auf unbeweglichem Vermögen beruht, sondern davon, dass die Wirtschaftsgüter der betreffenden Kapitalgesellschaft "hauptsächlich" aus unbeweglichem Vermögen bestehen. Nach dem DBA-Polen kommt es daher nicht auf eine rechnerisch ermittelbare Immobilienmindestgrenze an, sondern darauf, ob…
…3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil…
Eine albanische Gesellschaft errichtet in Albanien ein Gebäude und beauftragt dazu hauptsächlich albanische Gesellschaften. Die erforderlichen Planungstätigkeiten (Vorentwurf und Entwurfsplanung, Einreichplanung, Ausführungsplanung, Kostenermittlung und Ausschreibung, Haustechnikplanung) sowie damit im Zusammenhang stehende Überwachungstätigkeiten werden von einer österreichischen Gesellschaft (Ö-GmbH) erbracht, wobei in Albanien im Wesentlichen…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer französischen Kapitalgesellschaft zu 15% beteiligt, deren Aktivvermögen sich hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu…
…gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren besteht, tritt die diesbezügliche Ausschlussklausel des § 7…
…einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird, dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der Umsatzsteuerentlastungsanspruch zu. Dies…
…5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken. Doch führt ein hauptsächliches Tätigwerden für bloß einen Auftraggeber in der Regel zum Vorliegen einer solchen "Abhängigkeit" (Z. 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt…
…greift nicht, wenn Art. 21 Abs. 2 DBA-Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich erbrachte Forschung hauptsächlich zum persönlichen Vorteil einer bestimmten Person oder bestimmter Personen erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 31. Mai 2024 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 4. November…
…unbewegliches Vermögen" auch Aktien, Anteile oder andere Rechte an einer Gesellschaft, deren gehaltenes Aktivvermögen - selbst unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften - hauptsächlich aus in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen…
…MK zu Art. 17, Rz 9.1, dritter Teilstrich). Wenn eine Person allerdings hauptsächlich als Moderator (zB Moderator einer Quizsendung) tätig ist und dabei persönlich an einer Unterhaltungsdarbietung mitwirkt, liegen nach Ansicht des BMF Einkünfte iSd Art. 17 OECD-MA vor (vgl. EAS 3111; Loukota…
…dass dem Geschäftsführer keine inländische "feste Einrichtung" zur Verfügung steht und dass der Geschäftsführer nur einmal monatlich nach Österreich einreist, um hier an etwa 50 Tagen pro Jahr die Geschäftsführungsarbeit der hauptsächlich im Bereich Immobilienvermietung tätigen GmbH zu erledigen (Abschluss neuer Mietverträge, Verhandlungen über Mietzinserhöhungen…
…Abs. 2 führen. Diese Bestimmung kommt bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zur Anwendung, wenn deren Vermögen hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht. Diese Bestimmung gestattet aber ebenfalls eine Besteuerung des Veräußerungsgewinnes in Polen. Der eingetretene Qualifikationskonflikt (Österreich wendet auf den Sachverhalt Artikel 13 Abs…
… 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerfreiheit nicht durch eine polnische Steuerpflicht wieder verloren geht. Im Geltungsbereich des neuen Abkommens wird hingegen für die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (Gesellschaften, deren Wirtschaftsgüter hauptsächlich, direkt oder indirekt, aus in Polen gelegenem unbeweglichen Vermögen bestehen…