…an eine österreichische Tochtergesellschaft erfolgt wäre, wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben sein. Das BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum…
…3.10.2006, C-290/04) einerseits und Gerritse (EuGH 12.6.2003, C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie…
… 6 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BM für Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das…
…dann erscheint die italienische Vorgangsweise aus EU-rechtlicher Sicht bedenklich. Denn nach dem Urteil im Fall Gerritse (EuGH 12.06.2003, C-234/01) ist eine Bruttoabzugsbesteuerung Gebietsfremder gemeinschaftsrechtlich nur zulässig, wenn die Steuerbelastung nicht jene der Gebietsansässigen übersteigt, die mit den Nettoeinkünften besteuert werden…
…der Fondsinvestoren eine KESt-Herabsetzung auf 15% erfolgen können. Großbritannien hat in dem Verständigungsverfahren aber nur diese Herabsetzung auf 15% eingefordert und ist nicht so weit gegangen, darüber hinaus aus gemeinschaftsrechtlichen Erwägungen ein Verlangen nach vollständiger KESt-Entlastung zu stellen. Dieses wäre auch nicht angebracht…
Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…
…März 1957 in der jeweils geltenden Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation…
…Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses einkommensmindernd aus und bietet keinen gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigenden Anlass die gebotene KESt-Entlastung einem Rückzahlungsverfahren vorzubehalten. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar…
…Gesellschafter der inländischen Personengesellschaft in Österreich ansässig sind. Auch aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland (bzw. jenem auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit) ist nichts zu gewinnen, weil im Diskriminierungsvergleich mit einem österreichischen Gesellschafter der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein…
…eine SE davon abhalten, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und erscheint daher gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Das BM für Finanzen wäre dem Grunde nach bereit, eine solche Doppelbelastung durch eine Maßnahme nach § 48 BAO zu vermeiden, wenn sich - unerwarteterweise - herausstellen sollte, dass diese Doppelbelastung nach…
…wurde). Im Fall Liechtensteins kommt hinzu, dass die Niederlassungsfreiheit des EWR-Vertrages in Übereinstimmung mit jener des EU-Gemeinschaftsrechtes nach Gleichbehandlung von Auslandsbetriebstätten verlangt. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch auf eine internationale Beteiligungshaltung in Betriebstätten (EuGH 21.09.1999, C-307/97, Rs Saint Gobain)…
…doch kündigte der Gerichtshof eine Auseinandersetzung mit dieser Frage an "wenn die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten gemeinschaftsrechtlichen Gründe die Anrechnung der in den Streitjahren angefallenen ausländischen Steuern (gegebenenfalls in Abweichung von der bisherigen Judikatur ...) in künftigen Veranlagungsjahren erfordern sollten." Diese Entwicklung hat das BM für…
…Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite…
Überträgt eine deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß…
…der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand…
…wurde die Auffassung vertreten, dass das inländische Büro eines österreichischen Anwaltes, der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt, wenn eine Übertragung…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
…sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert. Im Allgemeinen werden sich durch die Wahl einer solchen Besteuerungsmethode keine großen internationalen Probleme ergeben, da nur solche Gesellschaften für den S-Corporation-Status optieren dürfen…