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EAS 2393Unterlassung des Steuerabzuges bei Engagement britischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/2-IV/4/0329.12.2003

…bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn gerichteten "Organisation") zu Gute kommen, sondern auch den Musikern des Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an öffentliche Stellen und an gemeinnützige, kirchliche und wohltätige Organisationen, die die Durchführung der Hilfsgüteraktion organisieren. Für entgeltliche Hilfslieferungen müsste die Steuerentlastung von den österreichischen Lieferunternehmen im vorhinein beantragt und bewilligt werden, so…

EAS 1069Ermäßigter Erbschaftssteuersatz für britische charitative Einrichtungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/2-IV/4/9726.05.1997

…dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der Bekämpfung von Herzerkrankungen tätig sind und die erkennbar die nach österreichischem…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. Es kann daher auch keine Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn eine Entsendung als UNO-Menschenrechtsbeobachter nach Ruanda erfolgt und hierbei eine deutsche gemeinnützige GmbH als Arbeitgeber auftritt…

EAS 2870EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/200720.07.2007

…des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind, bei vergleichbaren ausländischen Einrichtungen aber steuerpflichtig sind, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit …

EAS 3237Inländische Konferenz eines ausländischen gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1233-IV/4/201128.09.2011

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für…

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

…gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in Deutschland als gemeinnützig…