…einzubeziehenden ausländischen Steuern im Wesentlichen den Gesamtgewinn oder nur einzelne Bestandteile davon treffen. Während im Fall der ausjudizierten fehlenden Vergleichbarkeit einer Grundsteuer mit der Vermögensteuer die Bemessungsgrundlagen der beiden Steuern völlig unterschiedlich sind, trifft dies bei der von einer Kapitalgesellschaft erhobenen Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht…
…wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den…
…Das Gesamtbild dieser Verhältnisse deutet auf einen fehlenden Schädlichkeitscharakter hin. Würde die M-Holding identitätswahrend mit Satzungssitz und Geschäftsleitung nach Italien verlegt (dies ist nach vorliegenden Informationen nach dem Recht beider Staaten möglich) würde dies nach österreichischem Steuerrecht nicht in eine fiktive Liquidation mit gleichzeitig…
…owner" der Darlehensforderungen und ihrer Erträge, dann ist Kroatien durch das Abkommen nicht berechtigt, nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich zuzugreifen, weil diese formal im Rechnungswerk der Gesellschaft als deren Ertrag verbucht worden sind. Wenn solcherart wegen fehlender beneficial ownership der kroatischen Gesellschaft das…
…österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen. Sie unterliegen damit im Wege der Durchgriffsbesteuerung bei den in Deutschland ansässigen Anteilscheininhabern gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. Diese zur Durchgriffsbesteuerung führende steuerliche Konzeption bleibt auch bei…
…Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen hat (EStR 2000 Rz 6199). Auch wenn die Weiterleitung (=Ausgleichszahlung) der jeweiligen Kapitalerträge (zB Dividenden) nach der zitierten Richtlinienregelung beim Verleiher wirtschaftlich betrachtet weiterhin zu Erträgen aus der jeweiligen Kapitalanlage (Dividenden aus Aktien) führt, wird davon auszugehen sein…
…sowie 1. in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen oder 2. die ausländische Gesellschaft nicht mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt." Im vorliegenden Fall ist daher die Stiftung…