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9 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

  Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…

EAS 371Drittstaatsdoppelwohnsitz eines Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1218/1/1-IV/4/9310.01.1994

Übersiedelt die Familie eines in Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…gewerbliche Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA entwickelt wurden. Dies folgt aus dem Umstand, dass im OECD-Musterabkommen Artikel 14 entfernt worden ist, weil sich dieser auf Grund der gleichgerichteten Einkünftezurechnungsgrundsätze in Art. 7 als überflüssig erwiesen hat. Hierbei bestätigt der OECD Kommentar zu…

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

…durch die Straßenkilometerentfernung, sondern durch die Luftlinienentfernung zur Staatsgrenze bestimmt (siehe zB EAS 184, EAS 1020). Ist daher der Wohnsitz 37 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt, liegt keine Grenzgängereigenschaft mehr vor, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen bei Österreich liegt. An dieser Rechtslage…

EAS 936Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 108/1-IV/4/9603.09.1996

…dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von der Grenze entfernten Arbeitsort. Diese Überlegungen werden nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann zu gelten haben, wenn die Distanz zwischen dem österreichischen Wohnsitz in…

EAS 3440Kein Step-up bei Zuzug und nachträglicher Veräußerung einer britischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.545.31004.11.2022

…eintretende Doppelbesteuerung wird gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA Großbritannien durch die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern vermieden. Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2022 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 9. November 2022 wurde der Zusatz "(Eigentum 50:50)" entfernt.

EAS 751Gewinnaufteilung bei Russlandbauprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9511.11.1995

…ausgeschieden werden dürfen. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden: Eine Vorgangsweise, nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die russische Baustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben…

EAS 1016Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1382/1-IV/4/9726.02.1997

…des nach österreichischem Steuerrecht steuerpflichtigen Gewinnes in Belgien besteuert wurde; denn dies entspricht im Ergebnis nur einer etwa 1,2%igen Besteuerung und ist damit weit von der für die Anwendung des österreichischen Schachtelprivileges erforderlichen 15%-Grenze entfernt. 26. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr…