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EAS 3311Betriebstättenleitender deutscher Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0658-IV/4/201221.12.2012

…kommende gegenteilige Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…

EAS 3259Betriebstättenleitender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1508-IV/4/201123.12.2011

…Ausdruck kommende Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

…deutsche GmbH zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der deutschen GmbH bestellt, beschränkt sich aber sein Aufgabengebiet so wie vor der Umwandlung auf den inländischen Betriebsteil, verbleibt das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen in Österreich. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass diese Auffassung betreffend die betriebstättenleitenden Geschäftsführer bisher noch nicht…

EAS 1480Betriebstättenleitende Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/9921.06.1999

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…

EAS 1214Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/6-IV/4/9719.01.1998

…Geschäftsführers dermaßen stark auf die inländische Betriebstätte bezieht, daß er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wurde in EAS 817 angenommen; allerdings handelte es sich damals um in Österreich ansässige Geschäftsführer einer deutschen GmbH, deren Hauptaufgabe, in der Geschäftsleitung der inländischen Betriebstätte bestand ("betriebstättenleitende…

EAS 817Betriebstättenleitende Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 27/1-IV/4/9622.02.1996

Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…

EAS 2070Produktvertrieb eines deutschen Unternehmens unter Nutzung einer inländischen Klein-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/23-IV/4/0203.06.2002

… 29 BAO dar. Wenn auf deutscher Seite die Ansicht vertreten wird, dass die Bezüge der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer auch hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeit in Deutschland zu besteuern sind, dann kann dieser Ansicht auf Grund der mit Deutschland in dieser Frage akzeptierten Verständigungslösungen nicht…

EAS 1752Betriebstättenleitendes Vorstandsmitglied einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/65-IV/4/0007.11.2000

…die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. …

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

…Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von …

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…Absatz 7). Daran ändert sich auch nichts, wenn in der deutschen Wohnung des Geschäftsführers ein Raum als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland zu werten ist. Deutschland muss angesichts dieser Verständigungsregelung die Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…

EAS 1624Geschäftsführer deutscher GmbHs mit Leitungsfunktion inländischer Zweigniederlassungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 461/1-IV/4/0020.03.2000

…sodass auftretende Besteuerungskonflikte auf österreichischer Seite erforderlichenfalls durch Maßnahmen gemäß § 48 BAO beseitigt werden müssten. Die hier entscheidende Frage, ob der Geschäftsführer einer österreichischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH "dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen ist", ist eine Sachverhaltsfrage, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…

EAS 2555Deutsche Geschäftsführer österreichischer GmbHs mit Kurzaufenthalten im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0303-IV/4/200405.01.2005

Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…

EAS 2159Shopmanagement durch eine deutsche OHG für eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 52/3-IV/4/0228.10.2002

Übernimmt eine deutsche OHG durch Entsendung eines ihrer Geschäftsführer das "Shopmanagement" für die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft geführten Geschäftsketten, so wird die deutsche OHG (genauer: jeder ihrer Gesellschafter) eine inländische Betriebstätte unterhalten, wenn die Funktionen der deutschen OHG in bereitgestellten Räumlichkeiten der inländischen Kapitalgesellschaft ausgeübt…

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

…1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft). 6…

EAS 109Schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer mit Tätigkeitsort in den GUS-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1181/3/1-IV/4/9227.03.1992

…österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 75% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig", dann sind die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich zu besteuern…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in Bezug auf den Geschäftsführer und ertragsteuerrechtlich in Bezug auf die Gewinnermittlung der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen die Bezüge des Geschäftsführers einer inländischen GmbH jedenfalls - d.h. gleichgültig ob…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…