…such a refund procedure the Austrian tax authorities may open an investigation as to whether the Swiss holding company is actually the beneficial owner of the profit distribution or whether in accordance with the respective Austrian tax law the distribution has to be allocated to…
…AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine Verpflichtung zur Freistellung vom KESt-Abzug bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober…
…Zertifikatsinhaber. Allerdings ist zu bedenken, dass die ausländischen DBA-Partnerstaaten nur dann zur DBA-konformen Steuerentlastung verpflichtet sind, wenn der österreichische Dividendenempfänger "beneficial owner" der Dividendenerträge ist. Aus österreichischer Sicht ist "beneficial owner" jene Person, der die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden, sonach im Fall eines…
…der "beneficial owner" der Darlehensforderungen und ihrer Erträge, dann ist Kroatien durch das Abkommen nicht berechtigt, nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich zuzugreifen, weil diese formal im Rechnungswerk der Gesellschaft als deren Ertrag verbucht worden sind. Wenn solcherart wegen fehlender beneficial ownership der kroatischen…
…auf israelischer Seite so gesehen wird. Eine korrespondierende Sachverhaltsbeurteilung könnte in Fällen der vorliegenden Art daher nur im Wege eines auf Artikel 25 DBA-Israel gestützten Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des behaupteten wirtschaftlichen Eigentümers ("beneficial owner") der zypriotischen Dividenden, sonach in Israel…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
…Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1…
…Verkehr kommt oder ein solches etwa in Schulen entgeltlich bereitgehalten wird. Damit vermag nach Ansicht des BMF die Speichermedien- oder Reprographievergütung, die eine in den USA ansässige Person als Nutzungsberechtigter (beneficial owner) bezieht, keine Quellenbesteuerung im Sinne des Artikel 12 Absatz 2 DBA-USA auszulösen…
…§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Denn nur in diesem Fall wäre die Abkommensvoraussetzung für die Steuerentlastung erfüllt, derzufolge die britische Gesellschaft "nutzungsberechtigter Empfänger" ("beneficial owner") der Lizenzgebühren sein muss. Diese Voraussetzung wäre beispielsweise dann nicht erfüllt, wenn die gemeinsame…