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9 Treffer1446 msnur geltende Fassungen
EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß § 98 Abs…

EAS 3063Fragen zur Montagebetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1200-IV/4/200922.05.2009

…unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884; siehe aber auch EAS 1988 bei eindeutigem Sachverhaltsbild). Montageprojekt "W": Wird die Montagetätigkeit einschließlich Überwachung vollständig auf deutsche Subunternehmer übertragen, begründet das österreichische Lieferunternehmen…

EAS 1368Antennen und Satellitenschüsseln als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/20-IV/4/9804.02.1999

…Satellitenschüsseln und Antennen verfügen muss, hiedurch in Österreich Betriebstätten begründet. Die Frage kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an, würde man in den…

EAS 2053Steuerlich wirksames Künstler-Kontraktsplitting
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/0221.05.2002

…140 BAO), muss er auch in derartigen Fällen vorkehren, dass die Unterlassung des Steuerabzuges von Zahlungen an eine ausländische Produktionsgesellschaft der ersten und nicht der zweiten Fallgruppe zuzuordnen ist. Im Zweifel wird daher entweder das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt hergestellt werden müssen, oder es…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…dass dies so ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

…andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hiebei…

EAS 1681Siebenmonatige Wohnsitzaufgabe in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 338/4-IV/4/0010.07.2000

…Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig, wenn für die Dauer des Aufenthaltes in Großbritannien eine "Ansässigkeit" in Großbritannien begründet würde. Denn gemäß Artikel 1 DBA-Großbritannien ist dieses Abkommen nur auf Personen anwendbar, die in einem…

EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

…Unternehmens gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich der Besteuerung. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen, wenn das deutsche Unternehmen die Geräte lediglich an die österreichischen Hotels vermietet. Vermietete Einrichtungen begründen keine Betriebstätten des Vermieters, sondern zählen zur Betriebstätte des sie kommerziell nutzenden Mieters…

EAS 1511Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/88-IV/4/9916.08.1999

…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…