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8 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…dass die in lit. a vorgesehene OECD-unübliche Steuerzuteilung an den Quellenstaat keine im Ansässigkeitsstaat steuerlich begünstigten Umgründungsfälle behindert. Bringt eine österreichische Kapitalgesellschaft gemäß Art III des Umgründungssteuergesetzes ihre eine internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 darstellende Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft in…

EAS 3250Veräußerung einer inländischen Kapitalbeteiligung nach Verschmelzung in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1385-IV/4/201125.11.2011

…a des Abkommens fällt. Es wäre auch nicht verständlich, wenn eine Abkommensbestimmung, die ausschließlich darauf ausgerichtet ist, einen Umgründungsvorgang nicht zu behindern, dazu ausgenützt werden könnte, den in der Folge bei einem nicht begünstigten Anteilsverkauf realisierten Veräußerungsgewinn zu kürzen. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2011

EAS 2036Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/0209.04.2002

…VwGH 15.04.1997, 93/14/0135) die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt.   Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser…

EAS 1922Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0104.09.2001

…0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Im vorliegenden Fall mindert der Verlustvortrag daher die…

EAS 2011Auslandssteueranrechnung bei Anwendung der Verlustvortragsgrenze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/0203.04.2002

…Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, davon ausgegangen, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Die Einführung der Verlustvortragsgrenze im Jahr 2001 wirkt sich damit begünstigend für den Steuerpflichtigen aus, da ohne diese Grenze…

EAS 3126Portfoliodividenden an ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0320-IV/4/201017.02.2010

…an Leistungsberechtigte und Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von Pensionskassenbeiträgen (§ 1 Pensionskassengesetz). Sie unterscheiden sich damit von den in EAS 3013 behandelten Pensionsinvestmentfonds, denen zwar ebenfalls eine Kapitalveranlagungsrolle im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters-…

EAS 1073Niederländische Pensionsfonds-Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/11-IV/4/9726.05.1997

…davon ab, ob diese Stiftung nach niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf die dahinterstehenden Begünstigten durchgegriffen wird. Die Hinweise, die in der als EAS 1976 behandelten Anfrage eingelangt sind, sprechen für die zweite Variante (Transparenzmethode). Zur Klärung…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

  Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…