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EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…Trusttyp, bei dem der Begünstigte in der Lage ist, Einfluss auf die Trustgestion in Bezug auf seinen Einkünfteteil zu nehmen, spricht dies für Transparenz der Trustkonstruktion und für unmittelbare aliquote Zurechnung der in den Trust einfließenden Einkünfte an den Begünstigten (siehe auch EAS 2799). Handelt…

EAS 2511Österrreichische Theaterproduktion auf Auslandstournee
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 162/2-IV/4/0416.08.2004

…Frankreich), sind hierbei aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Bei der Ermittlung der auszuscheidenden Gewinnteile sind den Auslandsaufführungen nicht nur die direkt zuordenbaren lokalen Auslandskosten, sondern auch aliquote Teile der Produktionskosten zuzurechnen; wobei im Allgemeinen kein Einwand dagegen zu erheben sein wird, diese Produktionskosten nach dem…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit). Einzelheiten müssten mit dem für die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen…

EAS 3181Unecht stille Beteiligung an einer kroatischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2555-IV/4/201020.09.2010

…nicht abzugsfähig wertet, dann tritt damit ein grenzüberschreitender Zurechnungskonflikt ein: Kroatien besteuert die aliquot von der österreichischen Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte in den Händen der kroatischen Kapitalgesellschaft, während Österreich dieselben Einkünfte als Einkünfte der österreichischen Steuerpflichtigen ansieht. Der Zurechnungskonflikt ist aber nur unechter Natur, weil nach…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

…wie sie in Durchführungsverordnungen bzw. Durchführungsvereinbarungen zu den einzelnen Abkommen veröffentlicht worden sind. Die Inanspruchnahme einer solchen Quellensteuerentlastung setzt jedenfalls voraus, dass Unterlagen über Art und Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt…

EAS 868International tätige Anwaltsozietät
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

…in dem österreichischen Büro ausschließlich der österreichische Partner freiberufliche Tätigkeiten ausübt; auch in diesem Fall ist der der inländischen Einrichtung zuzuordnende Gewinn aliquot in den Händen aller Partner steuerlich zu erfassen. Angesichts des Umstandes, dass der in dem inländischen Büro erzielte Gewinn nicht als solcher…

EAS 864Beteiligung an einem indischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/2-IV/4/9622.04.1996

…Indien-Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen (insb. die aliquoten Lohnkosten für Eigen- und Fremdpersonal) berücksichtigen muss. Werden im Rahmen der österreichischen Mitwirkung an dem indischen Bauvorhaben die "Indien-Leistungen" durch jeweils kurzfristig (6 bis 8 Wochen jährlich) nach Indien entsandte Mitarbeiter erbracht, dann ist unter den gegebenen…

EAS 3403Zurechnung einer Beteiligung an eine deutsche Einheits-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/8/201808.06.2018

…I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte, wobei sich die tatsächliche Zugehörigkeit auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte gründet (VwGH 18.10.2017, Ro…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein, wenn die österreichische Steuerverwaltung dies als eine steuerfreie Schachteldividende der Ö-GmbH ansieht, Deutschland aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel…

EAS 71Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/9214.01.1992

  Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 381KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/9402.02.1994

  Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…abzugsfähig sein. Sollte hingegen auch die dreijährige Tätigkeit in Argentinien sich noch anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung…

EAS 89Verlustaufteilung eines schweizerischen Versicherungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 759/40/1-IV/4/9210.02.1992

  Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…

EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

  Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…