…der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung auch eine Substanzerklärung abgeben. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen…
…BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO) erforderlichen Erklärungen (durch Ankreuzen der entsprechenden Felder des Vordruckes) abzugeben sind. Nach der DBA-EVO muss die Personengesellschaft hierbei die Erklärung abgeben, dass ihre Betätigung über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht und dass sie folglich eine betriebliche Tätigkeit entfaltet…
…und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die Befreiungserklärung abgebenden österreichischen Kapitalgesellschaft steuerfrei sind; denn in der Befreiungserklärung ist lediglich die steuerliche "Erfassung" der Zinsen als Betriebseinnahme, nicht aber ihre Steuerpflicht bekanntzugeben…
…mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Holding, der die Einkünfte zuzurechnen sind, bedarf es eines von der Holdinggesellschaft vorgelegten Vordruckes ZS-EUMT. Die Holdinggesellschaft kann dann zwar nicht die im Vordruck vorgesehene Substanzerklärung abgeben, da zumindest eines der drei in § 2 Abs. 2 MTR-VO geforderten Kriterien…
…eigenes Personal, eigene Geschäftsräumlichkeiten) abgeben und müsste daher diesfalls noch zusätzlich über eine entsprechende Dokumentation verfügen, durch die die operative Qualifikation ihrer 100-prozentigen Muttergesellschaft und deren Ansässigkeit in den Niederlanden belegt wird (Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft und Erklärung seitens der Muttergesellschaft im Sinn…
…sondern der Gesellschafter der steuerliche "Empfänger", der aber keine wirksame Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 abgeben kann. Sollte keine KESt-Entlastung durch das Bankinstitut erreichbar sein, eröffnet EStR 2000 Rz 7797 noch die Möglichkeit, die Kapitalertragsteuer bei der Veranlagung des österreichischen Gesellschafters anzurechnen…
…Abkommenszusammenhang nicht gerecht würde. Denn dieser "Staatsbürgerschaftsvorbehalt" zielt darauf ab zu verhindern, dass der Ansässigkeitsstaat bei seinen im eigenen Staatsgebiet tätigen Staatsbürgern das Besteuerungsrecht an den DBA-Partnerstaat nur deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen…
…der im September 1993 nach Österreich zurückkehrt, für 1993 eine Steuererklärung abgeben muss, in der er bei Kennzahl 440 die in Österreich gemäß dem DBA-Deutschland steuerfrei zu stellenden Bezugsteile für die Berechnung des Progressionssteuersatzes bekannt gibt. Die zwischenstaatliche Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise bilden Artikel…
…dann bleibt der Dienstnehmer weiterhin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des DBA-Ö/Niederlande muss Österreich ab Ansässigkeitsverlagerung nach Holland aber alle Besteuerungsrechte an den deutschen Bezügen an Holland abgeben. Daher kann für die Zeit ab September 2000 für die auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden…
…da für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung nicht die US-KM sondern die US-Holding als "Empfänger der Vergütung" gilt. Die US-KM kann in diesem Fall zudem nicht die erforderliche Erklärung abgeben, dass sie die Einkünfte für eigene Rechnung vereinnahmt und daher keine Verpflichtung besteht…