…der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung als gelegen angesehen werden. Unter EAS 817 wurde daher die Ansicht…
…Staaten besteht, wobei eine Gesellschaft (Gesellschaft B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in Österreich je eine Zweigniederlassung errichtet, von denen aus die Ostaktivitäten ausgeführt wurden, dann…
…dann trägt die österreichische Niederlassung damit die Kosten für eine Dienstleistung, die die deutsche Betriebstätte der US-Gesellschaft der österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten…
…die auf Tage entfallen, an denen von Deutschland oder von Drittstaaten aus Ferngeschäftsführung für die österreichische Niederlassung betrieben wurde. Weiters ist zu beachten, dass der französische Arbeitgeber infolge der inländischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) gemäß § 47 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist. 4. Mai 1998 Für den Bundesminister…
…November 1995, Zeichen 17310/1440/5476PM/bf706 wird darauf hingewiesen, dass Ihnen bereits unter EAS 728 die ho. Rechtsauffassung zur Frage der Ausstattung inländischer Zweigniederlassungen deutscher Banken mit Dotationskapital mitgeteilt worden ist. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
…Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7…
…keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
…Sinn des § 29 BAO ausgeübt wird. Auch in diesem Fall stünde das DBA-Schweiz der steuerlichen Erfassung der Zinseneinkünfte in Österreich nicht entgegen. Ist die Betriebstätteneigenschaft der Zweigniederlassung gegeben, wird in einem dritten Schritt der Frage der Kapitaldotierung dieser schweizerischen Betriebstätte nachzugehen sein. Auf schweizerischer…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige…
Errichtet eine österreichische GmbH, die einem von einer inländischen Privatstiftung gehaltenen Konzern angehört, in Zürich eine SFB (Swiss Finance Branch), der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernrationalisierung umfassende Aufgaben im Zusammenhang mit dem europaweiten Vertrieb der Konzernprodukte übertragen (zentrales Vertriebslager, Logistik, Bestellwesen, Debitorenbuchhaltung) und auf diese Weise die bisher als Eigenhändler tätige österreichische Tochtergesellschaft in ihren Konzernfunktionen erheblich eingeschränkt und ihr…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…
…nicht die für den Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion. Dieser Voraussetzung würde erst ein wirtschaftlich selbständiger inländischer Geschäftsbetrieb der ausländischen Versicherung gerecht, in dem das Versicherungsgeschäft in Form einer Zweigniederlassung betrieben wird. 28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kunden werden solcherart durch den Einsatz der inländischen Konzerngesellschaft offensichtlich in gleicher Weise von dem deutschen Lieferanten betreut, wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse für die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen…
Eine englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…