…dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG. durch jenen Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist…
…zum Entstehen bringt. Es ist wohl richtig, daß der Verlust des Besteuerungsrechtes durch Art. 13 Abs. 4 an eine Bedingung geknüpft wird: sollte die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug veräußert werden, dann würde durch den genannten Abs. 4 die Rechtsfolge des Abs…
…Beginn des Laufes der 12-Monatsfrist ist daher auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Umstand, dass zwei Verträge abgeschlossen wurden, einer über die Planungsleistungen und ein zweiter über die Bauleitung. Zu beachten ist aber, dass bei Bestand einer Baubetriebstätte im DBA-Ausland nicht der…
…österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche…
…erst nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt wird, läßt nach Auffassung des BM für Finanzen keinen Besteuerungsanspruch im Zuzugsstaat entstehen; denn bei Anwendung der Steuerzuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommen hat das "Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem "Zuflußprinzip". 19. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zwischen dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen…
…Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft behindert werden. Artikel 13 Abs. 3 lit. b sieht daher in diesem Sinn vor, dass der bei der Umgründung entstehende Veräußerungsgewinn im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft nicht besteuert werden darf. Technisch wurde dieses Ergebnis durch Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der…