…Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung. Diese ist allerdings nicht nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht, sondern wegen des bestehenden inländischen Wohnsitzes…
…Besteuerungsrecht an den Bezügen des nach Ungarn entsandten Mitarbeiters trotz täglicher Rückkehr an den inländischen Wohnsitz nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 DBA-Ungarn. Hält sich daher der weiterhin in Österreich ansässige Mitarbeiter länger als 183 Tage pro Jahr auf ungarischem Staatsgebiet auf, dann sind…
Übernimmt ein Donauschiffkapitän slowakischer Staatsbürgerschaft mit Doppelwohnsitz in Wien und Pressburg auf Grund eines mit einem bayerischen Schifffahrtsunternehmens abgeschlossenen Werkvertrages die Überstellung von Schiffen von Budapest nach Rotterdam und befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Wiener Wohnsitz, so sind gemäß Art. 7 Abs…
…von diesem ungarischen Büro aus erbracht, dann würde insoweit - trotz Weiterbestandes der inländischen Ansässigkeit - das Besteuerungsrecht an den ungarischen Beratungseinkünften insgesamt Ungarn zustehen, sodass in Österreich Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) zu gewähren wäre. Nur dann, wenn auch am österreichischen Wohnsitz Arbeiten für die ungarische Verwaltung erledigt…
…Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712). Damit besteht nach § 26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Veräußert eine österreichische GmbH eines ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in Österreich angerechnet werden; denn gemäß Artikel 6 i.V. mit Artikel 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte…
Das DBA-Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von…
Haben drei in Ungarn ansässige Personen in Österreich eine operativ tätige OHG gegründet und wird in Österreich ansässiges Personal dieser OHG kurzfristig (unter 183 Tagen) beruflich nach Ungarn entsandt, dann ist für die Frage, ob die darauf entfallenden Bezugsteile von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung freizustellen sind…
…bleiben ungarische Personensteuern - so wie die inländischen Personensteuern - gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG außer Ansatz). Es wäre jedenfalls nicht richtig, aus der inländischen, nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht ermittelten Besteuerungsgrundlage jenen Betrag auszuscheiden, der die Bemessungsgrundlage für die 40%ige ungarische Körperschaftsteuer…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
…im Verhältnis zu Deutschland ist der Erlass AÖFV. Nr. 32/1987 maßgebend). Übernimmt daher eine in Ungarn ansässige Person im Wege eines Dienstvertrages die Geschäftsführung einer österreichischen GesmbH, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen grundsätzlich Österreich zu. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein…
…mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
Hat eine inländische GmbH 100% der Geschäftsanteile einer ungarischen liegenschaftsverwaltenden Kapitalgesellschaft erworben und werden in der Folge die stillen Reserven dieser ungarischen Immobiliengesellschaft durch nach ungarischem Recht zulässige Aufwertungen über die Anschaffungskosten hinaus gewinnerhöhend aufgedeckt, so löst dieser Vorgang auf österreichischer Seite in den Händen…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
…des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert…
…seiner in Österreich unterhaltenen und im Firmenbuch protokollierten Zweigniederlassung eine wesentliche Beteiligung an einer ungarischen GmbH und gehört diese Beteiligung zum sogenannten "gewillkürten Betriebsvermögen" dieser österreichischen Betriebstätte, dann sind die aus dieser ungarischen Beteiligung erzielten Gewinnausschüttungen dem steuerpflichtigen Gewinn der inländischen Betriebstätteneinkünfte zuzurechnen. Der Umstand…