…sein. Die solcherart gegebene inländische Steuerpflicht ist durch Steuerabzug nach § 109a EStG (Werkvertragsabgabe) wahrzunehmen, soweit nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Anspruch auf Steuerentlastung besteht. Ein vollständiger Entlastungsanspruch kann nach Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Griechenland geltend gemacht werden; in solchen Fällen kann bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung …
…Steuerabzug vorzunehmen, dann stellt sich nicht mehr die weitere Frage, ob nach dem neuen § 109a EStG 1988 eine Werkvertragsabgabe zu erheben ist. Legt der deutsche Konsulent eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann das österreichische Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 der…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand "EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch…
Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
EAS 3284, EAS 3041 und EAS 3305 stehen in einem engen Zusammenhang mit einer im Jahr 2009 gestellten Anfrage. EAS 3041 erläutert, dass ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Vergütungen für die Überlassung polnischer Arbeitskräfte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterliegt. Hierzu wurde die Rechtsauffassung vertreten…
Verpflichtet ein österreichisches Veranstaltungsunternehmen in der Schweiz und in Deutschland ansässige Künstler mittels Werkvertrages zur Mitwirkung an inländischen Theater- und Musikstücken, so unterliegen die hiefür gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der österreichische Besteuerungsanspruch wird durch die…
Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann allerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG verhalten werden. 8…
…deren Betriebstätten und Geschäftsleitung sich ausschließlich in Kroatien befinden, dann trifft diese GMBH weder eine Lohnsteuerabzugspflicht noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich…
Erhält eine Bietergemeinschaft, die aus einer österreichischen, einer schweizerischen und einer italienischen Kapitalgesellschaft besteht, den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
… § 99 EStG geht § 109a EStG vor, sodass ein Abzug der Werkvertragsabgabe unterbleibt. Da weder mit Kroatien noch mit Slowenien Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, tritt auch gegenüber diesen Staaten Abzugssteuerpflicht nach § 99 EStG ein. Im DBA-Deutschland fehlt eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen vergleichbare Bestimmung; daher kann…
…der "Werkvertragsabgabe" der Einkommensteuerabzug für die Steuerinländer und Steuerausländer ausgeweitet und umfasst damit alle Vergütungen, die auf Grund von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen jeglicher Art bezogen werden (§109a EStG). Im Fall der Werkvertragsabgabe ist für Steuerausländer keine Antragsveranlagung vorgesehen. Allerdings kommt die neue Werkvertragsabgabe…