…beim österreichischen Wohnsitzfinanzamt zu stellen, das gegebenenfalls die inländische Ansässigkeit bestätigt und für die Weiterleitung des Rückerstattungsantrages an die eidgenössische Steuerverwaltung sorgt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht der Anspruch auf Rückerstattung dem Grunde nach auch für jene Zeiträume zu, die infolge von Amnestiewirkungen…
…bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus, dass die T2-AG in Österreich eine 100%ige Tochtergesellschaft (T2-GmbH) gegründet hat, an die die für den T2-Vertriebsbereich nötigen Waren angeliefert werden, dort teilweise unter Mithilfe von…
…der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des Einschreiters) an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies gilt auch für Devolutionsanträge. Ein bescheidmäßiger Abspruch der unzuständigen Behörde hat nur dann stattzufinden, wenn der Einschreiter ausdrücklich…
…ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 4 DBA-Deutschland begründet wird. Denn bei einem auf die Gerätereparatur…
…ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 4 DBA-Deutschland begründet wird. Denn bei einem auf die Gerätereparatur…
…in dem die (später) nach Österreich ausgeschütteten Gewinne in einer schädlichen Steueroasengesellschaft erwirtschaftet worden sind. Hat eine ausländische Kapitalgesellschaft über eine Tochtergesellschaft in einer Steueroase unbesteuerte Passiveinkünfte lukriert und in der Folge die Beteiligung an der Steueroasen-Tochtergesellschaft in eine (ebenfalls der ausländischen Kapitalgesellschaft gehörende…
…dass die direkt an der österreichischen Gesellschaft beteiligte Holdinggesellschaft nicht von dieser Definition erfasst ist, sondern nur die mittelbar beteiligte Einrichtung. Der Wortlaut der Befreiung gemäß Artikel 10 Absatz 1 lit. c sublit. i DBA-VAE stellt aber nicht auf eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung…
…wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische Unternehmen verfügt in diesem Fall über keine örtlichen Anlagen oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen…
…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Büros wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…
…Auch wenn die Weiterleitung (=Ausgleichszahlung) der jeweiligen Kapitalerträge (zB Dividenden) nach der zitierten Richtlinienregelung beim Verleiher wirtschaftlich betrachtet weiterhin zu Erträgen aus der jeweiligen Kapitalanlage (Dividenden aus Aktien) führt, wird davon auszugehen sein, dass im Fall von verliehenen Auslandsaktien die ausländischen Aktiendividenden im Allgemeinen dem…