RIS AI
9 Treffer1449 msnur geltende Fassungen
EAS 1317Deutscher Jurypreis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 228/1-IV/4/9824.08.1998

Wird einem in Österreich ansässigen Kabarettisten in Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens von einem deutschen Theater ein Jurypreis zuerkannt, der nach österreichischem Steuerrecht weder zu den freiberuflichen Betriebseinnahmen des Künstlers noch zu einer anderen Einkunftsart zu rechnen und daher als nicht steuerbar zu werten…

EAS 3270Frage der Vertreterbetriebstätte bei Aufbau des inländischen Marktes für deutsche Asset Management Produkte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/201220.02.2012

…auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht…

EAS 2321Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0328.07.2003

…handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann…

EAS 1394Frage der inländischen "festen Einrichtung" eines schweizerischen Agraringenieurs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 30/1-IV/4/9804.01.1999

…hin, dass im Inland keine "Freiberuflerbetriebstätte" begründet worden ist. Allerdings kann diese von den Sachverhaltsgegebenheiten und deren steuerlicher Würdigung abhängende Frage nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, sondern muss der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen werden. Hiebei wird auch von Bedeutung sein, dass…

EAS 2631KESt-Vermeidung bei Gewinnausschüttung an eine thailändische Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0413-IV/4/200525.07.2005

…eines abhängigen Vertreters ausübt, dann würde damit die thailändische Gesellschaft in Österreich einen "ständigen Vertreter" unterhalten und sonach selbst in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten. Ob im konkreten Einzelfall das Sachverhaltsbild eine derartige Würdigung verträgt, ist allerdings eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, in die seitens des…

EAS 1988Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0229.01.2002

…Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern kann aber auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt (siehe hierzu insbesondere die Aktivitätsdarstellung des Außendienstmitarbeiters in EAS 1884). In EAS 1866 und 1884 findet sich in diesem Zusammenhang…

EAS 3164Grenzdurchschnittenes Flusskraftwerk
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1598-IV/4/201021.06.2010

…Der Restgewinn muss diesfalls bei der Stammhausbetriebstätte verbleiben. Ob im konkreten Besteuerungsfall die Sachverhaltsgegebenheiten diese Vermutung einer bloßen Auftragsproduktion durch die E-Werksbetriebstätte zu tragen vermögen, muss allerdings der Sachverhaltsermittlung und -würdigung im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten bleiben. Eine entscheidende Rolle wird hierbei die Frage spielen…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

…Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren angestellt werden. Ein Beweisauftrag der genannten Art hätte beispielsweise…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen vom liechtensteinischen Architekturbüro tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht im Rahmen des nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens angestellt werden können. Anzumerken ist aber Folgendes: der bloße Umstand…