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EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

…zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat zugewiesen wird. Sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, daß keine inländische Steuerleistung anfallen wird, weil…

EAS 3152Engagement eines US-Vortragenden im Wege einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1331-IV/4/201026.05.2010

…demzufolge ein amerikanischer Wissenschaftler in Österreich einen Vortrag halten soll, und gibt die US-Gesellschaft den Namen und die Anschrift des Wissenschaftlers sowie die Höhe des ihm zustehenden Vortragshonorars bekannt, dann kann die auszahlende österreichische Gesellschaft den Gesamtbetrag der an die US-Gesellschaft gezahlten Vergütungen…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

  Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…

EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…

EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

…Bestehen die Dienstleistungen in der Abhaltung von Vorträgen, dann ist im DBA-Deutschland-1954 das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Tätigkeitsstaat (Deutschland) zugewiesen worden; dieses deutsche Besteuerungsrecht kann nicht unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…

EAS 922Deutsche und amerikanische Gastvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/43-IV/4/9602.08.1996

Ausländische Gastvortragende, die von einer österreichischen GmbH zur Abhaltung von Vorträgen verpflichtet werden, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von…

EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

… Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht nach…

EAS 205Vorträge niederländischer und belgischer Physikotherapeuten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/2/1-IV/4/9227.11.1992

  In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

  Werden von einem österreichischen Institut Gastreferenten aus Deutschland, den Niederlanden und den USA für die Abhaltung von kurzfristigen Lehrveranstaltungen verpflichtet, wobei kein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird sondern eine freiberufliche Mitwirkung vorgesehen ist, so besteht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG Steuerabzugspflicht hinsichtlich der…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…

EAS 764Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/9521.11.1995

  Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs…

EAS 702Ausländische Gastlehrer an einer inländischen Sommerakademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/92/1-IV/4/9528.08.1995

…Einkommensteuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Denn nach…

EAS 1109Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9721.07.1997

…lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…