…wenn keine Rentenzahlungen, sondern eine Einmalauszahlung der angesparten Versicherungssumme vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang ist unter EAS 389 folgende Auffassung vertreten worden: "Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug…
Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der…
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…
…im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (= sonstige Einkünfte). Gleichgültig, ob bzw. in welcher Einkunftsart in…
…steht ebenfalls gemäß Großbritannien auf Grund des Abkommens kein Besteuerungsrecht daran zu; denn der die Prämieneinzahlungen übersteigende Mehrbetrag der ausgezahlten Versicherungssumme ist gemäß Artikel 11 des Abkommens selbst dann in Großbritannien von der Besteuerung freizustellen, wenn darin nach britischem Recht ein Zinsenertrag zu sehen wäre…